Bezahlbarer WohnraumDas steckt im Handlungskonzept Wohnen für Bergisch Gladbach

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Zurzeit drehen sich die Baukräne über der Stadt, hier das Neubaugebiet auf dem Gelände der ehemaligen Sanitärfirma Steinbüchel in der Stadtmitte. Hier entsteht Geschosswohnungsbau.

Zurzeit drehen sich die Baukräne über der Stadt, hier das Neubaugebiet auf dem Gelände der ehemaligen Sanitärfirma Steinbüchel in der Stadtmitte. Hier entsteht Geschosswohnungsbau.

Bergisch Gladbach – Lieber heute als morgen hätten die Entscheider der Stadt das fertige „Handlungskonzept Wohnen“ in der Schublade. Aber noch ist das Papier in den politischen Beratungen. Nach den Herbstferien kommt es im Planungsausschuss auf die Tagesordnung.

Hauptsächlich Formalia stehen an: Ergebnisse aus einer Infoveranstaltung und einer Beratung des „Runden Tisches Wohnen“ müssen politisch abgesegnet werden. Große Veränderungen, so die Stadt, habe es im Entwurf nicht gegeben.

Bergisch Gladbach: 30-Prozent-Quote ist das Ziel

Das Ziel ist weiter klar: In neuen Bebauungsplänen mit Wohnungen soll eine Quote von 30 Prozent geförderten Wohnungen erreicht werden, entweder durch Zwischenerwerb der Stadt oder Kooperationsmodell mit den Investoren. Die Zeit eilt, jedes Jahr wird Wohnen teurer in der Stadt, und für Geringverdiener, Alleinerziehende oder Singles herrscht faktisch ein Wohnungsnotstand in Bergisch Gladbach.

Was jetzt auch feststeht, ist ein Zurückrudern beim sogenannten preisgedämpften Wohnungsbau. Das sind Wohnungen, die von ihrem Quadratmeterpreis irgendwo zwischen Luxussegment und geförderten Wohnungen liegen und für Otto Normalverdiener beziehungsweise Anna Normalverdienerin halbwegs erschwinglich sind. Diese Wohnungen sind nicht über das Handlungskonzept zu erreichen, heißt es jetzt bei der Stadt, der preisgedämpfte Wohnungsbau werde nicht Teil des Beschlusses sein.

Schwierige Vorgaben

Der rechtliche Rahmen sie schwierig, um Vorgaben für Bauträger zu fordern. Allerhöchstens im Modell Zwischenerwerb könnte die Stadt sogenannte „Konzeptvorgaben“ vorschlagen für den preisgedämpften Wohnungsbau. Richtig konkret ist dieser Schritt bislang nicht. Die Vorgaben müssten weiter ausgearbeitet werden, betont man bei der Stadt. Das klingt nach einem offenen Ausgang.

Erst jüngst hatte der Investor des Wachendorff-Areals im Stadtteil Gronau erklärt, er werde bei dem bereits laufenden Bebauungsplanverfahren geförderten Wohnungsbau freiwillig beachten. Auch vom preisgedämpften Wohnungsbau, den es geben werde, sprach der Investor. Ob es über Absichtserklärungen hinausgehend rechtliche Verpflichtungen für diesen Bereich des Wohnungsbaus geben könnte, steht bis dato in den Sternen.

Mobilisierung beim Bauland

Parallel liegt eine hochinteressante Mitteilung des Beigeordneten Ragnar Migenda (Grüne) auf dem Tisch. Migenda nimmt Stellung zur „Baulandmobilisierung“ des Landes, fußend auf Paragraph 201a im Baugesetzbuch. Die Stadt Bergisch Gladbach wird von dieser Mobilisierung der besonderen Art sehr wahrscheinlich betroffen sein, die Kreisstadt wird nach jetzigem Stand vom Land als eine der Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt benannt.

Als möglicher Instrumentenkatalog für diese Kommunen schlägt das Landesbauministerium vor, im Baugesetz ein Vorkaufsrecht der Kommunen für brachliegende und unbebaute Grundstücke zu erlassen. Bei Bebauungsplänen könnten die Kommunen dann von den „Grundzügen der Planung“ abweichen, also größeres Bauen als bis dato gestattet erlauben.

Baugebote könnten möglich werden

Auch kommunale „Baugebote“ bei einem dringenden Wohnungsbedarf für die Bevölkerung sieht das Land vor: Eigentümer wären dann unter Umständen verpflichtet, ihr freies Grundstück zu bebauen. Von Migenda kommt zu allem eine umfassende Unterstützung.

Weil zwischen 2015 und 2019 die Preise für Wohnungseigentum und die Mietpreise deutlich gestiegen seien, begrüße die Stadt das Vorhaben des Landes. Dass Gladbach die Konzepte auch anwenden könnte, deutet der Beigeordnete an: „Die Einstufung gibt der Stadt erweiterte Handlungsspielräume, neuen Wohnraum zu schaffen.“

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Im Ausschuss steht nun eine Entscheidung an, ob Migendas Papier in dieser Form ans Land geschickt wird.

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