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Gewalttat in Bergisch GladbachAngeklagter erhält acht Jahre Haft für Kopfschuss

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Landgericht_Koeln (1)

Der Eingang zum Landgericht in Köln

Bergisch Gladbach/Köln – Manchmal liegen Wunder und Tragödie sehr nah beieinander: Als im Mai 2020 ein Immobilienkaufmann (43) aus Bergisch Gladbach einem 23-Jährigen aus kurzer Distanz in den Kopf schießt, überlebt der junge Mann zwar. Aber die Kugel verletzt auf ihrem Weg durch den Schädel beide Augen. Der Albaner ist seither blind.

„Man stellt sich die Frage, ob es ein glückliches Schicksal war, dass der Nebenkläger die Tat überlebt hat. Er hat dies vor Gericht verneint“, sagte die Vorsitzende Sabine Kretzschmar am Donnerstag im Kölner Landgericht. Zuvor hatte das Schwurgericht den 43 Jahre alten Schützen wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Wegen der schweren Kokainsucht des Angeklagten ordnete das Gericht die Unterbringung des zweifachen Familienvaters in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor muss der Mann jedoch mindestens drei Jahre seiner Freiheitsstrafe verbüßen.

Das Landgericht sieht Gier als Motiv

Als Motiv der Tat nannte das Schwurgericht „Gier“. Das Lebensmotto des Angeklagten sei in jüngster Vergangenheit gewesen: „Wie mache ich mir das Leben angenehm? Wie komme ich an schnelles Geld?“ Den „schnellen Euro“ hatte der Angeklagte, der seit Jahren täglich bis zu drei Gramm Kokain und Alkohol in rauen Mengen konsumiert hatte, mit einer illegalen Cannabisplantage machen wollen.

Gemeinsam mit dem späteren Opfer hatte der Italiener in einem unter falschen Namen in Overath angemieteten Einfamilienhaus eine Cannabisplantage mit 1066 Pflanzen bewirtschaftet. Den Ertrag wollten beide teilen.

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Da aber der Kokainkonsum des Angeklagten eine Menge Geld kostete, plante der Angeklagte hinter dem Rücken seines Partners, eine zweite Plantage aufzubauen. Als der 23-Jährige Wind davon bekam, kam es am 9. Mai 2020 zu einem Streit auf einem Fußweg im Bergisch Gladbacher Ortsteil Frankenforst.

Während der Auseinandersetzung zückte das spätere Opfer zunächst ein Messer, womit er laut einem Zeugen „herumfuchtelte“. Eine unmittelbare Bedrohungslage habe für den Angeklagten aber nicht bestanden, so der Zeuge weiter.

Dennoch zog der 43-Jährige eine „Pistole, Kaliber 9 Millimeter, lud sie durch, entsicherte sie und schoss auf den Kopf des Nebenklägers“, sagte Kretzschmar. Bei seinem Weg durch den Kopf von der linken zur rechten Schläfe des 23-Jährigen zertrümmerte das Projektil unter anderem die Augenhöhlenknochen, schädigte einen Augapfel und beide Sehnerven.

Laut dem Gerichtsmedizinischen Gutachten bestand zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr für den 23-Jährigen. Dennoch, so das Gericht, nehme man bei einem Kopfschuss die Tötung des Gegenübers billigend in Kauf. „Es handelt sich um einen beendeten Tötungsversuch“, stellte Kretzschmar fest. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

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