Gladbacher GerichtBetrogene Ehefrau zeigt Ehemann als Dealer an – Beide verurteilt

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Hanfpflanze (Symbolbild)

Hanfpflanze (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Wenn der 59-jährige Ehemann seine zehn Jahre jüngere Ehefrau mit einer noch jüngeren Nachbarin betrügt, dann kann das böse enden. Zum Beispiel beim Scheidungsrichter. Oder auch beim Strafrichter und sogar beim Schöffengericht, wie Klaus P. (Namen gerändert) erfahren musste. Während der Strafrichter ihn freisprach, verurteilte das Schöffengericht den Mann knapp eine Woche später zu sieben Monaten Haft auf Bewährung – aber nicht wegen seiner Untreue, sondern wegen unerlaubten Drogenbesitzes.

Mit der Schmach, mit einer Nachbarin betrogen zu werden, konnte und wollte Ehefrau Nastassja P. sich offenbar nicht abfinden. Die in Dänemark eingegangene Ehe zerbrach und sie erwirkte zunächst eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, wonach sich Klaus der bis dahin gemeinsamen Wohnung nicht mehr nähern dürfe.

Cannabis, Waage und Utensilien bei Durchsuchung gefunden

Gegen diese Verfügung soll Klaus P. drei Mal verstoßen haben, was ihm in der vergangenen Woche einen Strafprozess beim Einzelrichter einbrachte. Strafrichter Reinhard Bohn wurde allerdings stutzig, als er erfuhr, dass sich die doch eigentlich getrennt lebenden Eheleute in der Wohnung dergestalt arrangiert hätten, dass sie getrennte Zimmern bewohnten. Damit aber nicht genug: Im Prozess verweigerte Nastassja plötzlich die Aussage gegen den Noch-Ehemann, so dass am Ende sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch in Sachen Gewaltschutzgesetz forderte und und ihn auch bekam.

Die Schöffengerichtsverhandlung folgte aber auf dem Fuße. Denn Nastassja hatte 2019 bei der Polizei angezeigt, dass Lebenskünstler Klaus Marihuana auf dem Balkon der ehelichen Wohnung in Bergisch Gladbach anbaue. Am 26. September 2019 stellten die Fahnder die Wohnung auf den Kopf und fanden 210 Gramm Cannabiskraut sowie eine Feinwaage und andere Dealerutensilien und stellten alles sicher. Das Strafverfahren nahm seinen Lauf, richtete sich aber nicht allein gegen Klaus, sondern auch gegen die Ehefrau.

Gericht sieht keine Beweise für Drogenhandel

Wieso, das wurde Prozess vor dem Schöffengericht schnell klar: Denn über seinen Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode räumte Klaus P. zwar den Besitz der Pflanzen ein, behaupte aber, diese nur für seine Frau angeschafft zu haben. Denn die leide seit einer Operation unter Schmerzen, die durch den Drogenkonsum gelindert worden seien.

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Diese Erzählung vom selbstlosen, fürsorglichen Ehemann wies Nastassja umgehend zurück: „Er arbeitet nicht legal, lebt vom Staat und verkauft im Übrigen immer noch Drogen.“ Sie missbillige das außerordentlich. Ihr Mann habe ihr zwar mal Joints zu rauchen gegeben, doch die habe er zuvor woanders beschafft.

Was stimmte nun? Klaus hatte zwei einschlägige Vorstrafen, die allerdings schon elf und zwölf Jahre zurücklagen, während Nastassja seit ihrer Einreise nach Deutschland unbescholten gelebt und gearbeitet hatte. Für Betäubungsmittelhandel sah das Schöffengericht am Ende keine Beweise, wohl aber für den Besitz nicht geringer Mengen in einem minder schweren Fall – und zwar bei beiden. Klaus muss nun zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe von sieben Monaten 1000 Euro an die Suchthilfe der Caritas zahlen, während Nastassja zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt wurde.

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