Hanf-Plantage im Home-Office41-Jähriger Gladbacher zu Geldstrafe verurteilt

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Symbolbild.

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Bergisch Gladbach – Wegen illegalen Drogenbesitzes hat das Bensberger Schöffengericht einen 41-jährigen Bergisch Gladbacher zu 6300 Euro Geldstrafe verurteilt. Der bis dahin nicht vorbestrafte Designer hatte gestanden, in seiner eigenen Wohnung Hanf-Anbau betrieben zu haben. Die Marihuana-Ernte war allerdings von minderer Qualität und ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt. Insgesamt 150 Gramm Marihuana hatte die Polizei bei der Durchsuchung seiner Wohnung am 23. April 2020 gefunden.

Mit der Strafe für den „Unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem minder schweren Fall“ sei das Gericht im untersten Bereich des Möglichen geblieben, sagte Schöffenrichterin Birgit Brandes in der Urteilsbegründung. Die Geldstrafe entspricht 90 Tagessätzen zu 70 Euro und wird damit, wichtig für künftige Bewerbungen, nicht in das polizeiliche Führungszeugnis des Gladbachers eingetragen.

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Der Mann selbst zeigte sich reuig. Er habe sich vergangenes Jahr in einer Lebenskrise befunden: Trennung von der Lebensgefährtin, Verlust der Selbstständigkeit, Hartz 4, eine neue Freundin, die ihm nicht gut getan habe – und die ihn im Übrigen nach diversen gemeinsamen Joints bei der Polizei anzeigte. Nach dem einschneidenden Erlebnis der Hausdurchsuchung habe er sich von den Drogen wieder komplett abgewendet, sagte der Mann weiter und legte dem Gericht zwei Drogentests von Ende Mai und Anfang Juli vor. Auch habe er inzwischen wieder eine Anstellung gefunden.

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