Happige Rechnungen kritisiertStadt Bergisch Gladbach kassiert weiter für Straßenbau

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Die Straße An der Wallburg in Refrath-Kippekausen wird derzeitvon der Stadt „nochmals hergestellt“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Die Anlieger werden an den Baukosten beteiligt, obwohl sie die Maßnahme für nicht erforderlich halten.

Die Straße An der Wallburg in Refrath-Kippekausen wird derzeitvon der Stadt „nochmals hergestellt“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Die Anlieger werden an den Baukosten beteiligt, obwohl sie die Maßnahme für nicht erforderlich halten.

Bergisch Gladbach – In den nächsten Tagen werden die Ausbauarbeiten an der Straße An der Wallburg abgeschlossen sein. Die Anlieger bekommen damit eine Straße ohne Schlaglöcher, mit neuen Laternen und mit breitem Bürgersteig. In der Sprache der Stadt: Die Straße in Refrath ist nochmals hergestellt worden. Nicht alle freuen sich darüber.

„Und dann kommt als nächstes die Rechnung von der Stadt.“ Ursula Arnemann wohnt mit ihrem Ehemann an der Wallburg. Dass sie für die nochmalige Herstellung ihrer bereits ausgebauten Straße zahlen muss, das hat ihr die Stadt schon mitgeteilt, schriftlich und auf einer Anliegerversammlung. So sieht es auch das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) vor, in Paragraph 8 sind die Einzelheiten nachzulesen. Zwischen fünf- und achttausend Euro werden es sein für Arnemanns. Keine Kleinigkeit. Andere in der Straße müssen sich auf ähnliche hohe Beiträge einstellen.

Abschaffung diskutiert

Dass auf vielen Ebenen für eine Abschaffung der Ausbaubeträge eingetreten wird, beispielsweise beim Bund der Steuerzahler NRW, bei der CDU-Mittelstandsvereinigung und den Freien Wählern, ist bei den Anliegern im Stadtteil Kippekausen bereits angekommen. „Wir zahlen, und dann kommt die Neuregelung“, fürchtet Ursula Arnemann. Ihr schwant, dass sie in Kippekausen eine der letzten sein könnten, die den Ausbau zu zahlen haben. „Ist das gerecht?“, fragt sie rhetorisch. Die Stadt solle die anfallenden Gebühren aussetzen oder, besser noch, gar nicht erst erheben. „So denken viele in unserer Nachbarschaft.“

Der Ausbau sei in diesem Stil aus ihrer Sicht auch gar nicht erforderlich gewesen: „Wir konnten gut mit den Schlaglöchern leben.“ Die Stadt habe es anders gesehen. Noch geht in der Bergisch Gladbacher Stadtverwaltung alles seinen gewohnten Gang bei den Straßenausbaubeiträgen. Für nochmals (oder „nachmals“) hergestellte Straßen müssen die Anlieger anteilsmäßig bezahlen, vierstellige Summen sind keine Seltenheit. „Das ist die geltende Rechtslage“, erklärt Martin Rölen aus der Presseabteilung der Stadt. Einen Anlass, mögliche Straßenherstellungskosten eigenmächtig auszusetzen, gebe es nicht. „Wir müssen uns an die bestehenden Gesetze halten.“

Ein Ausscheren sei ohne weiteres nicht möglich, bedauert der Sprecher. Zudem sei die Stadt im Korsett der Haushaltssicherung gefangen. Ein Verzicht auf Einnahmen jedweder Art wäre ihr nicht gestattet. Denn würden die Anlieger nicht zur Kasse gebeten, müsse die Stadt die Kosten übernehmen. Die Aufsichtsbehörden würden diesen Schritt als Gesetzesverstoß ahnden. Im konkreten Fall in Kippekausen handele es sich um eine Anliegerstraße, 70 bis 80 Prozent der Kosten werde die Stadt umlegen. In der Verwaltung rechne man mit etwa 100 betroffenen Parteien.

Dass sich etwas bewegen könnte beim sperrigen Thema Straßenausbaukosten, ist derzeit verstärkt auf Landes- als auf Kommunalebene festzustellen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat vor kurzem öffentlichkeitswirksam eine Volksinitiative gestartet und sammelt Unterschriften. Damit soll der Landtag gezwungen werden, sich mit dem Thema zu beschäftigen. In der Bergisch Gladbacher Kommunalpolitik hat es bislang keine Anläufe gegeben, die Straßenausbaubeträge zu stoppen. Einzig im benachbarten Kürten gibt es einen Antrag der Bürger für Bürger/Freien Wähler, die eine vorübergehende Aussetzung des Vollzugs wünschen (möglich wären bis zu vier Jahre). Eine erste Abstimmung im Hauptausschuss brachte keine Mehrheit, Mitte November wird der Rat das letzte Wort haben. Von einer Existenzbedrohung , die die Abgaben für manche Betroffene bedeute, wird im Antrag berichtet.

Dass unmittelbar nach Abrücken der Bauarbeiter eine Rechnung der Stadt kommt, muss an der Wallburg niemand befürchten. Dies geschieht erst nach Abnahme der Baumaßnahme und mit dem Vorliegen der Schlussrechnungen. „Damit ist frühestens im ersten Halbjahr 2019 zu rechnen“, sagt der Sprecher der Stadt. Ein Aussetzen der Beiträge sei nicht vorgesehen.

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