KGladbacher Geschäftsleute fühlen sich benachteiligt

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Am Sonntag müssen die Geschäfte geschlossen bleiben – zum Leidwesen der Geschäftsleute in Bergisch Gladbach.

Am Sonntag müssen die Geschäfte geschlossen bleiben – zum Leidwesen der Geschäftsleute in Bergisch Gladbach.

Bergisch Gladbach – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat für das Land NRW die verkaufsoffenen Adventssonntage gekippt: In Bergisch Gladbach müssen die Geschäfte am kommenden Sonntag, 29. November, geschlossen bleiben. Die Managerin der Rhein-Berg-Galerie, Bettina Wisniewski, reagiert verärgert: „Da müssen sich einige Leute langsam fragen lassen, ob sie den Einzelhandel bewusst sterben lassen wollen.“

Mit ihrer Kritik stellt sich Wisniewski vor allem hinter die Mitarbeiter der 42 Geschäfte im Einkaufszentrum. „Die ganzen Vorbereitungen, vor allem die Personalplanung, all das ist mit sehr viel Aufwand verbunden gewesen.“ Die Entscheidung der Richter am Dienstagmittag – nur drei Tage vor dem ersten geplanten verkaufsoffenen Sonntag – sei „viel zu kurzfristig“ gekommen. Alle hätten sich bereits auf den zusätzlichen Verkaufstag eingestellt, vor allem die Familien der Mitarbeiter. Dazu komme der wirtschaftliche Verlust. Die Händler hätten gehofft, mit den zusätzlichen Verkaufstagen wenigstens einen Teil der coronabedingten Umsatzeinbußen kompensieren zu können.

Sonntagsöffnungen verboten

Dem Eilbeschluss der Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster gehen bereits zahlreiche ähnlich gelagerte Beschlüsse zu den Sonntagsöffnungen voraus: Dabei ging Verdi immer erfolgreich gegen Kommunen vor, die aus Sicht der Gewerkschaft den gesetzlich verankerten Sonntagsschutz aushöhlten. Nach der coronabedingten Schließung vieler Geschäfte im Frühjahr hatte das NRW-Wirtschaftsministerium einen neuen Anlauf für verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit genommen, damit der Einzelhandel einen Teil der ausgefallenen Umsätze aufholen kann. Doch das OVG hat nach Klage von Verdi die Pläne gekippt.

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Aber jetzt müssen laut Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster die Läden an zwei Sonntagen vor Weihnachten sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. In dem Gerichtsbeschluss sieht Wisniewski eine offensichtliche Benachteiligung des Einzelhandels gegenüber dem Internet-Handel. Außerdem bezweifelt sie, dass das Pandemie-Geschehen durch das Verbot tatsächlich verkürzt wird: „Wir haben hier sehr gute, funktionierende Hygiene-Konzepte.“ Ob verlängerte Öffnungszeiten etwa an Samstagen eine Alternative zu den Sonntagsöffnungen sein könnten, müsse erst noch in Gesprächen mit dem Eigentümer der Rhein-Berg-Galerie und allen Mietern geklärt werden.

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Seit dem zweiten Lockdown ist die Rhein-Berg-Galerie nur bis 19 Uhr statt wie sonst gewohnt bis 20 Uhr geöffnet. Wisniewski lässt sich ihren Optimismus aber nicht vermiesen, setzt darauf, dass die Kunden dem Einzelhandel auch in dieser Corona-Weihnachtszeit treu bleiben. Die neue Weihnachtsdekoration des Einkaufszentrums mit vielen leuchtenden Elementen solle dies ausstrahlen: „Wir geben alles, dass sich die Menschen wohl und sicher fühlen.“

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