Mann mit Pfefferspray getötetBergisch Gladbacher legt Revision gegen Urteil ein

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Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild)

Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild)

Köln/Bergisch Gladbach – Gegen das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen einen 26 Jahre alten Immobilienkaufmann aus Bergisch Gladbach haben sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das bestätigten Rechtsanwalt Gunnar Borchardt und Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dieser Zeitung.

Der 26-Jährige war von der 11. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte einem 30 Jahre alten Nachbarn bei einer Auseinandersetzung Ende März 2018 aus nächster Nähe mit Pfefferspray im Gesicht tödlich verletzt.

Die Gründe für die Revision sind klar

Die Gründe beider Seiten Revision einzulegen liegen auf der Hand: Die Verteidigung des 26-Jährigen hatte in dem Prozess wegen Notwehr auf Freispruch plädiert. Kurz vor der Tat hatte das spätere Opfer den 26-Jährigen mit mehreren Faustschlägen attackiert.

Auf diese reagierte der Angeklagte aus Sicht des Gerichts mit einem ersten Schuss auf die Brust des Geschädigten tatsächlich in Notwehr. Anschließend hatte der Angeklagte aber die Verfolgung des 30-Jährigen aufgenommen und ihn mit dem zweiten Schuss tödlich verletzt.

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Wegen der vorangegangenen Schläge wertete das Gericht die Sache aber als einen minder schweren Fall. Diesen wiederum hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag ausgeschlossen. Die Anklagebehörde hatte deshalb eine wesentlich härtere Strafe von sechs Jahren und neun Monaten gefordert. (bks)   

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