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Missbrauchsfälle Bergisch GladbachStaatsanwalt fordert lange Haftstrafe für Jörg L.

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Jörg L. im Gerichtssaal

Bergisch Gladbach/ Köln – Familienvater Jörg L. stand am Anfang der Ermittlungen zum Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach - nun steht der Prozess gegen ihn kurz vor dem Abschluss. Legt man das am Mittwoch vor dem Landgericht Köln vorgetragene Plädoyer der Staatsanwaltschaft zugrunde, droht dem 43-Jährigen eine lange Zeit hinter Gittern. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von dreizehneinhalb Jahren und beantragte eine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, wie ein Sprecher des Landgerichts Köln mitteilte. Die Nebenklage habe sich dem angeschlossen. Sein Verteidiger stellte den Angaben zufolge keinen konkreten Antrag zum Strafmaß - er sprach sich aber gegen eine Sicherungsverwahrung aus.

Plädiert wurde dabei unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch andere Teile des Verfahrens gegen den 43-Jährigen aus Bergisch Gladbach waren ohne Publikum verhandelt worden, darunter seine Aussage. Den Antrag dazu hatte die Anwältin der Nebenklägerin gestellt, welche die Tochter vertritt. Sie wollte das Mädchen schützen.

Großteil mit Smartphone dokumentiert

In dem Prozess war dem gelernten Koch und Hotelfachmann vorgeworfen worden, das 2017 geborene Mädchen immer wieder sexuell missbraucht zu haben. Den Großteil der Taten soll er mit seinem Smartphone dokumentiert haben, um das Material über diverse Online-Dienste an gleichgesinnte Chat-Partner zu verschicken. Einen Teil der Taten habe er auch gemeinsam mit einem Chat-Partner begangen.

Der Prozess wird von großem Interesse begleitet, da der Deutsche als eine zentrale Figur im sogenannten Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach gilt - eine Durchsuchung bei ihm im Herbst 2019 brachte den Fall ins Rollen. Polizisten fanden damals nicht nur riesige Mengen kinderpornografischen Materials. Sie stießen auch auf Kontakte zu anderen Männern, die in einer Parallelwelt im Netz Bilder und Videos von Kindesmissbrauch austauschten - im Vertrauen darauf, unter sich zu bleiben. Mittlerweile erstrecken sich die Ermittlungen auf ganz Deutschland.

Geld als „Schadenswiedergutmachung“

Jörg L. berichtete nach seiner Festnahme von Missbrauch in der eigenen Kindheit. In einem Bericht eines psychiatrischen Sachverständigen hieß es, der Angeklagte sei acht bis zehn Jahre alt gewesen sei, als ihn ein Teenager aus der Nachbarschaft wiederholt missbraucht habe. Trotz der Erfahrung habe er im Alter von 16 Jahren seine damals neun Jahre alte Cousine sexuell missbraucht. Die Taten seien alle nie zur Anzeige gekommen.

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Im aktuellen Prozess bestritt der 43-Jährige einem Antrag seines Verteidigers zufolge, schon im Sommer 2017 mit dem Missbrauch seiner im April desselben Jahres geborenen Tochter begonnen zu haben. Erste Missbrauchshandlungen habe es von Sommer 2018 an gegeben. Auch kündigte er an, dem Mädchen 50.000 Euro auf ein Konto einzahlen zu wollen. Nach Angaben des Verteidigers soll das Geld als „Schadenswiedergutmachung“ dienen.

Auf die Frage des psychiatrischen Sachverständigen, von welchem angerichteten Schaden der Angeklagte ausgehe, hatte der 43-Jährige geantwortet: „Also, dass das Leben meiner Frau und Tochter komplett versaut ist.“ (dpa)

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