Nach Union-AusschreitungenFC-Fan muss sich in jeder Halbzeit bei der Polizei melden

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Polizeinsatz nach den Ausschreitungen in Köln.

Polizeinsatz nach den Ausschreitungen in Köln.

  • Am 13. August 2018 waren rund 100 Vermummte in rot-weißen Shirts an der Autobahn bei Bocklemünd „aus dem Gebüsch gesprungen“ und hatten einen Bus von Union Berlin mit Steinen attackiert. Der Polizei gelang es, Schlimmeres zu verhindern.
  • Der damals 19 Jahre alte Angeklagte war nach der Attacke in seinem voll besetzten Auto davongerast.
  • Nun wurde er verurteilt – zu teilweise ungewöhnlichen Strafen.

Bergisch Gladbach/Köln – Gut ein Jahr nach den schweren Ausschreitungen von FC-„Fans“ nach dem Spiel gegen Union Berlin hat das Bergisch Gladbacher Jugendschöffengericht am Montag einen der Beteiligten zu 100 Sozialstunden verurteilt.

Außerdem muss sich der zur Tatzeit knapp 19 Jahre alte und bei seiner Mutter im Rheinisch-Bergischen Kreis lebende Azubi ein Jahr lang von den Spielstätten des 1. FC Köln mindestens fünf Kilometer fernhalten und sich jeweils in der Halbzeit auf der Polizeiwache seines Wohnorts melden. Das gilt für Heimspiele ebenso wie für Auswärtsspiele.

Stein-Attacke auf Fans von Union Berlin

Am 13. August 2018 waren rund 100 Vermummte in rot-weißen Shirts an der Autobahn bei Bocklemünd „aus dem Gebüsch gesprungen“ und hatten einen Bus von Union Berlin mit Steinen attackiert. Der Polizei gelang es, Schlimmeres zu verhindern. Der Angeklagte war nach der Attacke in seinem voll besetzten Auto davongerast.

Ein Motorradpolizist, der ihn verfolgte, bezeugte die halsbrecherische Fahrt unter Missachtung roter Ampeln; mindestens ein entgegenkommender Autofahrer wurde durch die Raserei in Gefahr gebracht und zum Bremsen genötigt. Erst unter Vorhaltung seiner Schusswaffe gelang es dem Beamten schließlich, den Wagen zu stoppen.

Raserei eingeräumt

Vor Gericht ließ der junge Mann die Raserei durch seinen Anwalt einräumen, behauptete aber, an der Attacke nicht beteiligt gewesen zu sein. Während der Staatsanwalt das für unwiderlegbar hielt, verurteilte das Gericht den Angeklagten unter Berufung auf den Bundesgerichtshof dennoch wegen Landfriedensbruchs und Nötigung.

Im Urteil nannte Richter Günter Mischke das Verhalten der Fußball-Randalierer „asozial“ und empfahl dem angeklagten Azubi dringend, ein „netter Autoverkäufer“ zu werden und die Auflagen des Gerichts zu erfüllen. Ansonsten drohe Ungehorsamsarrest: „Und das sind bei mir mindestens zwei Wochen.“

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