Nach WiderspruchReinigung von Refrather Straße wird für alle Bewohner teurer

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Wird die Straße bei Schnee geräumt, müssen Anwohner höhere Gebühren bezahlen. 

Bergisch Gladbach – Eigentlich ist es keine Riesensumme, um die sich Brigitte und Thomas Jäger mit der Stadt streiten: Es geht um eine Gebührennachzahlung für die Straßenreinigung für die letzten vier Jahre. Die Jägers sind nach einer Satzungsänderung neu veranlagt worden und sollen 91,52 Euro nachzahlen. Und künftig beträgt der Meterpreis für den Sommer- und Winterdienst vor ihrer 44 Meter breiten Straßenfront in Kippekausen statt 1,64 Euro nun 2,16 Euro. Dass sie bisher nach Tarifzone W2 veranlagt worden seien, sei ein Irrtum, denn Kippekausen werde bei Schnee als Kategorie-1-Straße geräumt, also W1, und diese Vorzugsbehandlung kostet eben auch mehr.

Alle anderen Nachbarn erhalten Rückzahlung

So weit so gut. Niemand freut sich über eine Gebührenerhöhung, aber die Jägers hätten es wahrscheinlich anstandslos bezahlt – wenn nicht sämtliche neun Nachbarn in der Reihenhauszeile, zu denen ihr Eckhaus zählt, eine Gebührenrückzahlung erhalten hätten und künftig von den Straßenreinigungsgebühren freigestellt wären. Dabei gehen und fahren sie ebenfalls über die Straße Kippekausen und genießen die gleichen Vorzüge einer gereinigten und gemäß Räumkategorie 1 von Schnee und Eis befreiten und gestreuten Fahrbahn.

Die Ungleichbehandlung erbost die Familie Jäger und sie wollen das nicht auf sich beruhen lassen und einfach zahlen. Erst einmal haben sie Widerspruch eingelegt gegen den Bescheid. Das Argument der Stadt beziehungsweise der Sachbearbeiterin basiert auf einer verblüffenden Feststellung: Die neun Häuser mit der postalischen Anschrift Kippekausen 43 bis 59 seien nämlich nicht zur Straße Kippekausen hin erschlossen, das heißt sie verfügten nicht über eine „rechtliche Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit“ von dieser Straße aus, was eine Voraussetzung für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren sei.

Rechtslage lässt keine andere Entscheidung zu

Weder grenzten diese Grundstücke an die Straße an, noch existiere eine städtische oder private Wegeparzelle, um dorthin zu gelangen. „Ich bedaure, dass sie sich ungerecht behandelt fühlen, kann jedoch aufgrund der Rechtslage keine andere Entscheidung treffen“, stellt die Behörde fest. Die E-Mail des Abfallwirtschaftsbetriebs vom 24. Januar endet mit dem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen den geänderten neuen Abgabebescheid. Wovon die Jägers auch prompt Gebrauch machten, als der Bescheid im Februar eintrudelte.

Verwundern muss der Vorgang vor allem, weil die bauliche Situation ja keine Seltenheit ist, weder in Refrath, noch in Bergisch Gladbach noch darüber hinaus, wo immer Reihenhäuser stehen und Reinigungsgebühren erhoben werden: Auch in Kippekausen müssen die Anlieger der rückwärtigen Reihenhäuser nicht über Gartenzäune steigen, um zur Straße zu kommen, sondern es gibt den üblichen plattierten Fußweg, der entlang der Häuserzeile läuft. Aber der existiert offensichtlich nicht im Grundbuch oder den Akten der Stadt.

Fehlerhafte Bescheide

Oder doch? „Es kann überhaupt keine Baugenehmigung geben, wenn ein Grundstück nicht erschlossen ist“, ist sich Bergisch Gladbachs Pressesprecher Martin Rölen ziemlich sicher, als diese Zeitung den Sachverhalt erklärt haben möchte, und mutmaßt daher: „Da ist möglicherweise was schief gelaufen.“ In der Tat stellt sich dann heraus, dass Bescheide fehlerhaft sind und daher neu ausgestellt werden.

Leider nicht der für die Bewohner der Hausnummer 41, das ist quasi der einzige, der mit der Reinigungssatzung der Stadt übereinstimmt. Aber dafür bekommen die Nachbarn in den neun Häusern dahinter jetzt den gleichen Bescheid: Statt Gebührenrückzahlung und -befreiung also eine Nachzahlung und künftig eine höhere Gebühr. Und auch andere Nachbarn, die in der Straße möglicherweise noch nicht nach W1 veranlagt sind. „Das wird sukzessive aufgearbeitet“, verspricht Rölen. „Und dann zahlen alle nach Recht und Gesetz den gleichen Tarif.“

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