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Prozess wegen sexueller ÜbergriffeZwei Schülerinnen bezichtigen Gladbacher Fahrlehrer

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Das Amtsgericht in Bensberg.

Bergisch Gladbach – Wegen sexueller Übergriffe auf zwei zur Tatzeit minderjährige Fahrschülerinnen hat sich ein 42 Jahre alter Fahrlehrer aus Bergisch Gladbach vor dem Bensberger Jugendschöffengericht verantworten müssen.

Laut Anklage soll der Familienvater den beiden jungen Frauen unter anderem an die Brüste gefasst, ihnen auf den Po gehauen und sie im Intimbereich berührt zu haben – während der Fahrstunde im Auto, nach einer Theoriestunde in den Fahrschulräumen und einmal sogar in einem Möbelgeschäft.

Gladbacher beteuert seine Unschuld

In einer spontanen Äußerung vor Gericht beteuert der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung seine Unschuld, dann fordert ihn Verteidiger Udo Klemt nachdrücklich auf, bis auf Weiteres zu schweigen. Belastet wird Mehmet K. jedoch durch die Aussagen der beiden Freundinnen Sophie G. und Laura P. (alle Namen geändert). Sie haben bei dem Angeklagten im Frühsommer 2020, also zu Hochzeiten von Corona, Autofahren gelernt. Die Übergriffe zeigten sie fünf Monate später bei der Polizei an.

Die Befragung zunächst der inzwischen 19 Jahre alten Sophie G. durch die Vorsitzende Richterin Milena Zippelius-Rönz und anschließend durch Verteidiger Klemt zieht sich über mehrere Stunden hin; sie muss zwischenzeitlich unterbrochen werden, weil die angehende Studentin in Tränen ausbricht. Auch die Befragung der zweiten Belastungszeugin am Nachmittag dauert zwei Stunden; in ihren Plädoyers danach fordern aber sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger Freispruch, dem das Gericht dann auch entspricht.

Ziel war der schnelle Führerschein-Erwerb

Zuvor hat Richterin Zippelius-Rönz zu ergründen versucht, in welchem Verhältnis der verheiratete Familienvater und die beiden jungen Frauen gestanden haben. Die Juristin fragt Sophie G., warum sie die Fahrstunden nicht abgebrochen habe. Sie habe ihren Führerschein möglichst schnell machen wollen, antwortet die junge Frau. Einmal soll sich der Fahrlehrer auf einer Couch in der Fahrschule quer auf sie gelegt haben, sagt die Richterin weiter, und fragt: „Wie war die Stimmung? Haben Sie gelacht? Waren Sie sauer?“

 Sophie: „Die Stimmung war nicht erkennbar sauer oder wütend.“ Warum? „Ich hatte Angst, wollte es mir aber nicht anmerken lassen.“ Warum? „Ich hatte Angst, dann noch weniger ernst genommen zu werden.“

Chatnachricht voller Leidenschaft goutiert

 Immer wieder werden der jungen Frau Situationen vorgehalten, die nicht zu der angegebenen massiven Belästigung passen. Dass der Fahrlehrer die Schülerinnen einmal nach Hause gefahren habe, nachdem sie den Bus verpasst hätten. Dass sie einmal mit ihm zusammen an einem idyllischen See auf einer Bank gesessen hätten. Dass sie ihn zu seinem im Bau befindlichen Einfamilienhaus begleitet hätten. Und dass sie ihn sogar zu Hause besucht hätten. Und das alles, wenn das Grapschen, das Grenzen überschreiten, das Belästigen wider Willen „Standard“ bei dem Fahrlehrer war?

Zwischen Lehrer und Schülerinnen gab es einen permanenten Austausch von Chatnachrichten. Einmal umwarb er darin Laura P. inbrünstig und mit Leidenschaft, und diese dankte dem Mann, der ihr Vater sein könnte: „Sorry, ich finde den Text superklasse, er gefällt mir richtig gut“ – aber sie könne nicht genauso antworten.

Reaktion mit „Ironie" erklärt

Dazu befragt sagt Sophie vor Gericht, dass sie den Text zwar nicht geschrieben habe, aber die beiden jungen Mädchen hätten oft mit „Ironie“ gespielt. Ob denn der Fahrlehrer diese Ironie habe erkennen können? Sophie antwortet mit einem Satz, den sie an diesem Tag häufiger sagt: „Ich weiß es nicht.“

 Nach einer Verhandlungspause übernimmt Anwalt Klemt die Befragung, erst sanft, später scharf, als er beklagt, auf fünf Fragen viermal die Antwort „Ich weiß es nicht“ zu bekommen. Klemt will wissen, wer die Idee hatte, seinen Mandanten Monate später anzuzeigen und damit „seinen Job, seine Ehe und seine Einbürgerung zu gefährden“. Die Zeugin antwortet, sie wisse es nicht und schluchzt leise. Nach einer erneuten Pause, in der die junge Frau trotz ausdrücklicher Ermahnung erneut außerhalb des Gerichtssaals mit ihrer Freundin die Köpfe zusammensteckt, wird die Befragung fortgesetzt.

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Zwei Polizeibeamte und ein Mitarbeiter der Führerscheinbehörde, die eigentlich am Montag ebenfalls als Zeugen hätten aussagen sollen, werden mittags wieder nach Hause beziehungsweise ins Büro geschickt. Am Nachmittag wird auch Laura P. befragt, zwei Stunden lang, dann folgt der juristische Freispruch. Richterin Zippelius-Rönz begründet ihn mit dem Grundsatz „In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten. Letztlich habe  nicht aufgeklärt werden können, ob der „entgegenstehende Wille der Opfer“ für den Fahrlehrer erkennbar gewesen sei.

Moralisch bekommt der Familienvater allerdings trotz des juristischen Freispruchs einiges zu hören: Sowohl die Richterin als auch zuvor die Staatsanwältin nennen sein Verhalten „bedrückend“. Die Mädchen seien ihm anvertraut gewesen seien und sein Verhalten vollkommen unangemessen.

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