Prozess wegen UnfallfluchtLkw-Fahrer aus Kürten litt an unerkannter Schlafapnoe

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Rastplatz

Rastplatz. Symbolbild

Bergisch Gladbach – Bei einer Schlafapnoe hört der Betroffene im Schlaf auf zu atmen – so lange, bis der Körper panisch nach Luft schnappt. Eine unerkannte Schlafapnoe kann das Leben via Sekundenschlaf oder Herzinfarkt erheblich verkürzen – oder auch „nur“ eine Existenz ruinieren, wie dies einem 59-jährigen Lkw-Fahrer aus Kürten jetzt fast passiert wäre.

Am 3. November 2020 war Klaus K. (Name geändert) mit seinem Privatwagen auf der Lindlarer Straße im Overather Sülztal unterwegs, als er plötzlich einen frisch gesetzten Straßenbaum umfuhr. Damit aber nicht genug: Trotz des Unfalls, bei dem immerhin 3000 Euro Fremdschaden entstanden, fuhr er weiter.

Job und Führerschein nach Unfallflucht weg

Erst Zuhause, so gab er vor Gericht an, dämmerte ihm richtig, was er angerichtet hatte, als nämlich die Polizei klingelte. Bis dahin, so sagte er vor Gericht, habe er geglaubt, er habe einen Bordstein überfahren. „Ich bin kein Experte fürs Bordsteinüberfahren. Das letzte Mal ist mir das vor 35 Jahren passiert.“

Der Vorfall brachte ihm eine Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht ein, der Führerschein war weg und seine Stelle damit auch. Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode legte sich in der Folge für Klaus K. mächtig ins Zeug: Dessen Verhalten sei „sicherlich keine Sternstunde“ gewesen, aber eben auch der unentdeckten Schlafapnoe geschuldet.

Therapie durch Atemgerät

Bode überbrachte mehrere medizinische Atteste von Experten. Die bescheinigten die Krankheit, aber auch die eigentlich sehr simple Therapiemöglichkeit mit Hilfe eines im Bett zu benutzenden Beatmungsgerätes. Klaus K. nutzt die Hilfe: „Ich habe mich schnell daran gewöhnt. Es sieht ein bisschen doof aus, weil man mit dem Schlauch im Gesicht wie ein Elefant mit Rüssel aussieht, aber es muss sein.“

Nun hoffte er nicht nur auf eine milde Strafe für die von ihm eingeräumte Unfallflucht, sondern auch darauf, dass er nun den Führerschein zurückbekommen werde und wieder als Lkw-Fahrer arbeiten könne. Andere Jobs seien in seinem Alter schwierig zu bekommen, zumal dann, wenn man ländlich wohne und auf die raren Busse angewiesen sei.

Angeklagter kann wieder in den alten Beruf zurück

Richterin Birgit Brandes erfüllte dem von seiner Ehefrau zum Prozess begleiteten Lkw-Fahrer mit dem bis dahin tadellosen Lebenswandel seinen Wunsch: Den Vorwurf des „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ stellte sie ein und verurteilte Klaus K. nur wegen Unfallflucht zu 2000 Euro Geldstrafe sowie einem dreimonatigen Fahrverbot, das aber durch die zehn Monate ohne Fahrerlaubnis seit dem Unfall bereits abgegolten ist. Er kann sich damit jetzt sofort wieder eine neue Stelle im alten Beruf suche.

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Dem Angeklagten das Führerschein-Dokument zurückgeben konnte die Richterin indes noch nicht, weil es versehentlich nicht den Akten beigefügt war. Klaus K. bekam stattdessen einen Ausdruck des entsprechenden Gerichts-Beschlusses. Den kann er bei einer Polizeikontrolle quasi als kurzzeitigen Führerschein-Ersatz vorzeigen.

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