Raub und KörperverletzungBergisch Gladbacher Stadtwächter sitzt in Untersuchungshaft

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Ordnungsamt

Ein Einsatzwagen des Bergisch Gladbacher Ordnungsamtes.

Bergisch Gladbach/Essen – Eigentlich hätte sich Gerd F. (Name geändert) am Freitagmittag vor dem Bensberger Amtsgericht verantworten müssen. Der Vorwurf gegen den 35-jährigen Angeklagten: Als Bergisch Gladbacher Stadtwächter soll er vor einem Jahr auf der Paffrather Straße einen Fußgänger zu Boden gebracht, gefesselt und geschlagen und damit eine „Körperverletzung im Amt“ begangen haben.

Doch ob und wann dieser eigentlich schon recht gravierende Vorwurf von der Justiz aufgeklärt wird, steht aktuell wieder in den Sternen. Denn der Mann, den die Gladbacher Stadtverwaltung einst eingestellt hat, damit er die Ordnung hütet und damit auch die Polizei entlastet, ist aktuell ein wenig unpässlich, und das schon seit dem 28. September vergangenen Jahres: Seither sitzt er nämlich in Essen in Untersuchungshaft.

Opfer im Ruhrgebiet bedroht und misshandelt?

Am 1. März beginnt vor dem dortigen Landgericht der Prozess gegen ihn und drei mutmaßliche Komplizen. Unter anderem sollen sie ein Opfer geschlagen, gefesselt, in einen Bauwagen geschleppt, den Mann dort mit einem Messer bedroht und so gezwungen haben, einen „Schuldschein“ zu unterschreiben, heißt es in der Ruhrgebietsmetropole über die Vorwürfe der Essener Staatsanwaltschaft gegen den Bergisch Gladbacher Ordnungshüter.

Von den vier Angeklagten sitzt nach den Worten von Dr. Cordelia Bender, Pressesprecherin am Landgericht Essen, nur noch der Mann vom Amt in Untersuchungshaft. Zwei Mitangeklagte wurden von der Haft verschont, ein vierter sei erst gar nicht eingerückt.

Gladbacher Amtsgericht wartet auf Essener Landgericht

Die Vorwürfe der Essener Staatsanwaltschaft gehen damit weit über das hinaus, was Gerd F. in der rheinisch-bergischen Kreisstadt Bergisch Gladbach vorgeworfen wird. Sollte er wegen schweren Raubes verurteilt werden, so droht ihm eine langjährige Freiheitsstrafe, wohingegen das Gesetz bei Körperverletzung im Amt drei Monate bis maximal fünf Jahre Haft vorsieht.

Eben diese viel weiter reichenden Vorwürfe waren nach Angaben der Bensberger Amtsgerichtsdirektorin Johanna Saul-Krickeberg auch der Grund dafür, dass ihre zuständige Richter-Kollegin Lisa Halm den Termin wegen Körperverletzung im Amt erst einmal aufhoben habe, um abzuwarten, was am Essener Landgericht herauskommt.

Verdächtigen in Gladbach zu Unrecht geschlagen?

Die Tat in Bergisch Gladbach soll sich am 4. Februar 2021, also vor fast genau einem Jahr, ereignet haben. Der Stadtwächter sei gegen 17.40 Uhr im Dienstwagen auf der Paffrather Straße unterwegs gewesen, als ihm ein „Polenböller“ vors Auto geworfen wurde.

Der Mann vom Amt habe den Wagen angehalten und einen Fußgänger, den er im Verdacht hatte, aufgefordert, dass der seine Hände vorzeige. Als der Fußgänger sich geweigert habe, soll der Stadtwächter ihn zu Boden gebracht, ihm mit Handschellen die Hände auf den Rücken gefesselt und ihn dann geschlagen haben.

Stadtverwaltung gibt keine Auskunft

Schwer nachvollziehbar ist in dem Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Stadtwächter die Reaktion der Stadtverwaltung. Auf die Frage, ob der Ordnungsamtsmitarbeiter weiterhin bei der Stadt Bergisch Gladbach beschäftigt sei oder ob er suspendiert oder gefeuert wurde oder selbst gekündigt habe, verweigerte ein Sprecher die Auskunft.

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Personalien seien besonders geschützt, die Stadt habe kein Recht, Angaben dazu zu machen. Daran ändere auch Paragraf 4 des Landespressegesetzes nicht. Dieser verpflichtet die Behörden, der Presse die der „Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“.

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