Razzia gegen SchwarzarbeitDas sind die Ergebnisse der Zollkontrolle in Gladbach

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Der Zoll kontrolliert in Köln, Bergisch Gladbach und der Region Großbaustellen. (Symbolbild)

Rhein-Berg – Die Kontrolleure kamen am frühen Vormittag: Mit knapp 25 Beamtinnen und Beamten hat die Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) des Kölner Zolls die Großbaustelle an den Gladbacher Kalköfen kontrolliert. Größere Verstöße wurden dabei in der Kreisstadt nicht festgestellt. Die Razzia in der Strunde-Stadt war nach den Worten von Zoll-Sprecher Jens Ahland Teil einer bundesweiten Kontrollaktion.

Außer in Bergisch Gladbach schlugen die insgesamt 100 Kölner Zöllner auch in Leverkusen, Bornheim und Swisttal (Rhein-Sieg-Kreis) sowie Frechen, Hürth und Kerpen (Rhein-Erft-Kreis) und auf zehn Kölner Baustellen zu. Bei der fast dreistündigen Kontrolle in Bergisch Gladbach kooperierten die Kontrolleure mit Mitarbeitenden der Ausländerbehörde des Kreises und der Abteilung Arbeitsschutz bei der Kölner Bezirksregierung, anschließend ging es für sie weiter nach Leverkusen-Opladen.

„Man kann nie sicherstellen, dass nicht doch jemand laufen geht“

Es war 8.15 Uhr, als die Kontrolleure an den verschiedenen Zugängen zu der Gladbacher Großbaustelle vorfuhren und zunächst Kontakt mit der Bauleitung aufnahmen. Die Aktion auf dem Areal im Bereich Paffrather Straße/Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße, auf dem in bester Lage 123 neue Wohnungen entstehen, verlief ohne erkennbare Hektik oder Zwischenfälle. „Man kann bei solch einem Areal nie sicherstellen, dass nicht doch jemand laufen geht oder sich versteckt“, sagte der Zollsprecher zu Beginn der Aktion vor Ort. Dazu seien die Orte einfach zu groß.

Die Arbeitenden, 63 Personen von 15 Firmen, wurden nach und nach kontrolliert. Wer den Check bereits hinter sich gebracht hatte, erhielt ähnlich wie in einem All-inclusive-Etablissement ein Armbändchen, das ihn als kontrolliert auswies. All inclusive gab es auf der Baustelle zwar weder Essen noch Trinken, wohl aber die staatliche Demonstration, dass in Deutschland die Sozialversicherungsvorschriften nicht nur auf dem Papier stehen, sondern dass ihre Einhaltung auch kontrolliert wird. „Die Leute müssen gemeldet sein“, nannte Zoll-Sprecher Jens Ahland als ein Beispiel.

Mitarbeiter nicht gemeldet

Das war in Bergisch Gladbach übrigens auch der einzige sofort zu erkennende Treffer: Ein Firmenchef gab zu, dass er einen Mitarbeiter noch nicht gemeldet, sondern erst einmal auf Probe beschäftigt habe. „Das ist aber auf dem Bau und in der Gastronomie verboten“, so der Zoll-Sprecher. Den Chef erwarte nun ein Bußgeld. In anderen Fällen werden gemachte Angaben nun im Büro durch den Zoll überprüft.

Ein anderer wichtiger Aspekt sind die Mindestlöhne. Sie liegen je nach Branche durchaus über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro. Die uniformierten Mitarbeiter von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kontrollieren also, ob etwa Gerüstbauer oder Elektriker tatsächlich den Lohn bekommen, der ihnen zusteht. Ein andere Frage: Werkvertragsarbeitnehmer dürfen nur das machen, was im Vertrag geregelt ist, alles andere wäre illegale Arbeitnehmerüberlassung. Gemeint ist damit laut Zoll die Beschäftigung günstiger Kräfte aus dem Ausland, die man für dies und das und jenes einsetze.

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Noch ein Klassiker ist der „Leistungsbetrug“: Personen, die eigentlich Leistungen vom Amt beziehen, dann aber auf die Schnelle eine Tätigkeit auf dem Bau ausüben und das nicht mitteilen. Ahland: „Das sind dann die Leute, die sich gerne verstecken und nicht erwischt werden wollen.“ Auf der Baustelle in Leverkusen fanden die Kontrolleure unter 52 Kontrollierten einen nicht gemeldeten Probearbeitnehmer, einen mutmaßlichen Leistungsbetrüger und einen womöglich Scheinselbstständigen.

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