Schul-Einbruchserie in Bergisch GladbachErste Urteile gegen vier Jugendliche gefällt

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Die Schul-Einbruchsserie in der Kreisstadt (hier ein Tatort im Otto-Hahn-Schulzentrum) hat im Frühjahr für Aufsehen gesorgt.

Die Schul-Einbruchsserie in der Kreisstadt (hier ein Tatort im Otto-Hahn-Schulzentrum) hat im Frühjahr für Aufsehen gesorgt.

Bergisch Gladbach – Die beiden Bergisch Gladbacher Jugendschöffengerichte haben die ersten Urteile gegen insgesamt vier jugendliche Schuleinbrecher verhängt. Wie Amtsgerichtsdirektorin Johanna Saul-Krickeberg am Freitag mitteilte, wurden ein 15-jähriger Angeklagter zu zwölf Monaten auf Bewährung und ein 16-Jähriger zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Angeklagte sollen in ihren jeweiligen Jugendhilfeeinrichtungen bleiben. Verurteilt wurden sie in fünf Fällen wegen Einbruchs in Tateinheit mit Sachbeschädigung.

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Gegen zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 14 Jahren verhängte das Jugendschöffengericht Jugendstrafen von einem Jahr und zwei Monaten beziehungsweise einem Jahr. Die Aussetzung der Jugendstrafen zur Bewährung bleibt in beiden Fällen vorbehalten, und zwar für die Dauer von sechs Monaten. Saul-Krickeberg: „Das heißt, dass erst in sechs Monaten durch den Jugendstrafrichter entschieden wird, ob die Jugendstrafe endgültig zur Bewährung ausgesetzt wird.“

Jugendlicher mit Aggressions- und Drogenproblem

Diese beiden Angeklagten wurden in dem am Donnerstag gegen 18.30 Uhr verkündeten Urteil wegen drei Einbrüchen und einem Versuch beziehungsweise zwei Einbrüchen und einem Versuch verurteilt. Der 16-Jährige ist nach dem Urteil in seine Familie zurückgekehrt; ihm wurde ein Betreuungshelfer zur Seite gestellt, er muss 100 Arbeitsstunden ableisten und sich Drogenscreenings unterziehen. Der 14-Jährige befindet sich nach einer Entscheidung des Familiengerichts in einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung. Saul-Krickeberg: „Der Jugendliche hat ein Aggressions- und Drogenproblem. Auch hier ist die Entscheidung über die Bewährung noch offen.“

In zwei beziehungsweise drei weiteren Fällen sind die Jugendlichen freigesprochen worden, da sie aus zeitlichen Gründen nicht als Täter infrage kamen. Dass sie die Taten nicht begangen haben konnten, haben richterliche Ermittlungen ergeben. Der nächste Prozess zur Gladbacher Schuleinbruchsserie beginnt am 9. Januar.

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