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CoronaBüchereien, Museen und Bäder geschlossen - Trauungen noch möglich

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Hochzeit Symbol

Ein Hochzeitspaar steht am nach der Trauung vor dem Standesamt. (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Sämtliche Veranstaltungen auf dem Bergisch Gladbacher Stadtgebiet hat die Kreisstadt in der Nacht zu Sonntag bis zum 19. April durch eine Allgemeinverfügung abgesagt. Die Stadt Rösrath zog am Sonntagnachmittag mit einer gleichlautenden Allgemeinverfügung nach.

Bei den restriktiven weiteren Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus berufen sich der „Stab für Außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) der Kreisstadt und die Stadt Rösrath auf einen aktuellen Erlasses des Landes NRW. Auch in anderen Städten und Gemeinden haben kommunale Einrichtungen mit Publikumsverkehr teilweise ihren Service noch weiter reduziert oder ganz geschlossen. 

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Welche Veranstaltungen sind von den Verfügungen betroffen?

Sämtliche Theateraufführungen, Filmvorführungen, Konzerte, Vorträge, Seminare, Feste, Führungen und Versammlungen Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Das Verbot umfasst auch Gottesdienste sowie sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften.

Gibt es da noch Ausnahmen?

Ausgenommen von dem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die „aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig sind“, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte zur Nahversorgung der Bevölkerung.

Ansonsten werden aber auch ganze städtische Gebäude und Betriebe geschlossen?

Ja, alle städtischen Sporthallen, Schwimmbäder und  Büchereien  in Gladbach und Rösrath sowie die Museen und die Volkshochschule in Gladbach, die Volkshochschule  Overath/Rösrath samt Musikschulangebot, das Bürgerhaus Bergischer Löwe  und die Max-Bruch-Musikschule in Bergisch Gladbach sind  bis zum 19. April  geschlossen. Bereits am Freitag hatte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seine Museen, darunter auch das Papiermuseum Alte Dombach in Gladbach sowie das Freilichtmuseum in Lindlar geschlossen.

Wie sieht es mit privatwirtschaftlichen Freizeit- und Kultureinrichtungen aus?

Faktisch sind seit Sonntag zunächst in der Kreisstadt per Verfügung auch Einrichtungen wie Diskotheken, Clubs, Kinos und Bars geschlossen, da bis zum 19. April musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt sind. Das Theas an der Jakobstraße hatte bereits am Freitag seinen Betrieb eingestellt, der Puppenpavillon Vorstellungen abgesagt. 

Welche Ausnahmen gibt es?

Nur wenige. Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt laut Stadt derzeit möglich.

Wie sieht es bei den Geschäften aus?

Derzeit gibt es bis auf die genannten Einrichtungen wie Diskotheken, Bars, Clubs und Kinos keine Einschränkungen für den Einzelhandel. Beschäftigte in der Lebensmittelversorgung sollen sogar wie Pflegekräfte, Polizisten und andere für die Versorgung, Sicherheit und Ordnung nötigen Berufsgruppen besondere Unterstützung mit einer Not-Kinderbetreuung erhalten, wenn nicht der Partner oder jemand anderes die Kinderbetreuung übernehmen kann (siehe separater Artikel). Die Rösrather Tafel setzt ihren Betrieb ab dem 18. März vorerst aus. „Das heißt, am Dienstag, 17. März, findet zunächst eine letzte Lebensmittel-Ausgabe statt“, so der Leiter der Tafel, Dr. Gerd Wasser, am Sonntag in einer Pressemitteilung.

Wer kommt für den entstehenden finanziellen Schaden durch Veranstaltungsabsagen auf?

„Aktuell ist davon auszugehen, dass die durch die Absage von Terminen in städtischen Einrichtungen entstehenden Kosten, erstattet werden“, sagt Stadtsprecherin Linnenbrink. Sofern bei kostenpflichtigen Veranstaltungen bereits Zahlungen von Eintrittsgeldern, Teilnehmerentgelten oder Saalmieten geflossen sind, werde die Rückerstattung avisiert.

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Wie das umgesetzt wird, müsse noch konkret erarbeitet werden. Auch noch offen ist, wie private Veranstalter in anderen Räumlichkeiten gegebenenfalls aus den zur Verfügung gestellten Mitteln der Bundesregierung unterstützt werden.

Welche weiteren Dienstleistungen schränken Stadtverwaltungen ein?

Das Gladbacher Bürgerbüro arbeitet  im eingeschränkten Betrieb und sollte laut Stadt nur im Notfall aufgesucht werden. Die Dienststellen der Stadtverwaltung Rösrath und das Stadtteilbüro  wurden für den Publikumsverkehr komplett geschlossen. Auch die  Stadt Overath sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal bitten ihre Bürger, den persönlichen Besuch bei den Dienststellen der Verwaltungen auf  absolut notwendige Termine zu beschränken und stattdessen Telefon oder  E-Mail zu nutzen. 

Trauungen finden unterdessen in der Kreisstadt vorerst weiterhin statt. Gegebenenfalls werde allerdings die Größe der Traugesellschaften im Rathaus Stadtmitte beschränkt, so Linnenbrink. Wer seine Hochzeit verschieben möchte, könne dies beim Standesamt beantragen. Für die erneute Terminvergabe werde keine erneute Gebühr erhoben, so die Stadtsprecherin.

Mitte der Woche hieß es noch, zumindest der Frühjahrsputz „Bergisch Gladbach putz(t) munter“ finde am 28. März noch statt. Bleibt es dabei?

Nein, auch wenn diese Veranstaltung draußen und in kleinen Gruppen stattfinden sollte, hat der „Stab für Außergewöhnliche Ereignisse“ sie am Wochenende abgesagt. Ebenso das Seniorenkino im Cineplex-Kino Bensberg am 17. März sowie die Familien-Schnuppertouren zu den Böhm-Bauten in der Stadt am 28. März. Vereine und Bürgerinitiativen, die sich beteiligen wollten, hält die Stadt dazu an, „die Durchführung der Aktionen in den Stadtteilen abzusagen“. Der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb setze seine Kooperation aus, so Stadtsprecherin Linnenbrink.

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