Stadthaus Bergisch GladbachPlaner wollen entschädigt werden

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Der Siegerentwurf für das Bergisch Gladbacher Stadthaus.

Bergisch Gladbach – Bei den Planungen des Stadthauses läuft es auf einen Konflikt zwischen Stadt und den Planern des Architekturbüros hinaus, die den Wettbewerb zum Neubau am Standort S-Bahnhof 2019 gewonnen haben. In einem Schreiben an Bürgermeister Frank Stein und alle Fraktionen im Stadtrat hat das Stuttgarter Büro Auer Weber jetzt finanzielle Ansprüche angekündigt für den Fall, dass die Stadt ein neues Vergabeverfahren starten will.

„Es wäre bedauerlich, wenn unsere seitherige Planungsarbeit ad acta gelegt werden müssten“, heißt es in dem Schriftstück der beiden Auer Weber-Architekten Jörn Scholz und Achim Söding, das der Redaktion vorliegt. In diesem Fall müsse das Architektenbüro alle bislang erbrachten Leistungen und Honorare abrechnen, kündigt Auer Weber an, und sieht sich dabei rechtlich auf der sicheren Seite. Gleichzeitig will das Büro der Stadt entgegenkommen: „Wir würden diese Rechtsfolge gerne vermeiden, und das Projekt in veränderter oder verkleinerter Form sehr gerne mit Ihnen weiter realisieren.“

Knappe Worte des Bürgermeisters

Bürgermeister Stein sagt dazu nur ganz knapp: „Wir – und unsere Rechtsberatung – haben eine andere Rechtsauffassung.“ Detailliert erläutern will er das Thema im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses am 9. März. Wie berichtet wird Stein am Dienstag den Ratsvertretern den Vorschlag unterbreiten, die Planungen für das mit 81,9 Millionen veranschlagte Stadthaus-Projekt bei null zu beginnen. Bei seinem Vorstoß hat er das Mehrheitsbündnis aus Grüne, SPD und FDP hinter sich. Somit wäre Auer Weber raus. Der Siegerentwurf des renommierten Architekturbüros würde nicht realisiert. Wie hoch der finanzielle Schaden ist, der sich aus den Ansprüchen von Auer Weber ergeben würde, dazu hat sich die Stadtverwaltung bisher nie offiziell geäußert. Bisher war der Betrag von über einer Million Euro im Umlauf.

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Um Politik und Verwaltung „die Entscheidungsfindung zu erleichtern“, teilt das Büro Auer Weber mit, den prämierten Entwurf nach gewünschten Vorgaben eines geänderten Raumprogramms umplanen zu können. Der angebotene Grundriss eigne sich zur Einrichtung offener Arbeitsplatzsituationen, die Flexibilität in der Nutzung (elektronische Akte, Homeoffice) bieten könnten. Auch die Realisierung des Projekts in alternativen Konstruktionsmethoden zum Beispiel in Holzständerweise, erscheine möglich.

Planungssicherheit gefordert

Dies sind alles Punkte, die der Ampelkoalition wichtig sind. Die Kritik an dem vorliegenden Entwurf lautet, er werde den Anforderungen an Digitalisierung, Bauökologie und Klimaschutz nicht gerecht. Um entsprechende Änderung aufnehmen zu können, fordert Auer Weber jedoch Planungssicherheit. Der bereits verhandelte Vertrag über die Generalplanung müsse endlich unterzeichnet werden, heißt es in dem Schreiben.

Das Projekt könne auch, wenn gewünscht, mit einem verkleinerten Raumprogramm umgesetzt werden. Die Gefahr, dass im Wettbewerb abgelehnte Architektenteams rechtlich dagegen vorgehen würden, bestehe aus Sicht von Auer Weber nicht: Zu diesem Punkt sei ein Rechtsrat eingeholt worden. Demnach sei allein entscheidend, dass der Kern des Auftrags erhalten bleibe. „Das ist hier der Fall“, argumentieren die Architekten.

Der Ausgang dieser Auseinandersetzung wird mit Spannung erwartet: Leider findet sie am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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