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Streit um KreisverkehrStadt Bergisch Gladbach soll die Kosten übernehmen

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Bergisch Gladbach – Corona verzögert auch diese Debatte: Im Februar schon hatte sich in Bergisch Gladbach die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet und beantragt, dass für das geplante Nahversorgungszentrum Herkenrath die Stadt die Hälfte der anfallenden Kosten des Straßenausbaus übernehmen solle. Für den Hauptausschuss Ende April hätte die Politik entscheiden sollen. Dann aber machte das Virus zunächst einen Strich durch die Rechnung.

Jetzt könnte der Antrag in die Beratungen in der zweiten Juni-Hälfe kommen. Hintergrund des Anlaufs sind Befürchtungen der Fraktion, dass sich womöglich das Einzelhandelsprojekt zerschlägt und Herkenrath dann ohne zukunftsfähigen Einkaufsmarkt dasteht. Derzeit wird über die Ansiedlung eines Edeka-Marktes und Aldi-Discounters gesprochen. Die Zufahrt soll über einen neuen Kreisverkehr an der Kreuzung Strassen/Ball erfolgen, gebaut werden könnte auf freiem Feld. Vor einiger Zeit schon war dafür eine Hofanlage abgebrochen worden. Die Mitfinanzierung des Straßenausbaus entzerre die Ortsdurchfahrt und schaffe eine bessere Anbindung des Schulzentrums, hatte die CDU-Fraktion argumentiert.

Verwaltung positioniert sich zum Antrag

Zum Antrag hat sich die Verwaltung bereits positioniert, in einer Mitteilung zum dann abgesagten Hauptausschuss. Die Stadt jubelt jedenfalls nicht. Eine Entlastung für den Verkehr werde nicht gesehen, heißt es von den städtischen Planern. „Der Ausbau der Kreuzung dient lediglich dazu, den projektbedingten Mehrverkehr abzufedern.“ Auch ein Entlastungseffekt sei nicht zu erwarten. Die Kernaussage folgt: Grundsätzlich gelte „hier das Verursacherprinzip“, weil die neu geschaffene Anbindung „ausschließlich der Erschließung des Plangebietes dient.“

In der Vergangenheit habe die Stadt bei vergleichbaren Fällen die Kosten für Straßen-Umbau und so weiter „per Erschließungsvertrag vollständig übertragen.“ Noch sei auch nicht bekannt, über welche Kosten gesprochen werde. In nichtöffentlicher Sitzung werde der Erschließungsvertrag „im zeitlichen Zusammenhang mit dem Satzungsbeschluss“ vorgelegt.

Erschließungsbeiträge für Bauherren

Falls die Stadt die Zufahrt baut, fallen nach Auskunft der Verwaltung Erschließungsbeiträge für den Bauherrn an. Auch die Höhe dieser Kosten sei aktuell nicht zu beziffern, frühestens nach Abschluss der Entwurfsplanung. Sollten über die neue Zufahrt weitere Grundstücke erschlossen werden, die nicht zum Nahversorgungsprojekt gehörten, könne die Stadt anteilig Kosten übernehmen. Diese seien dann mit den weiteren Grundstückseigentümern abzurechnen.

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Offenbar hat die Stadt dabei eine mögliche Entwicklung von Neubauflächen im Blick. Über den Flächennutzungsplan grenzen 3,8 Hektar Wohnbauland an den Nahversorgungsbereich an.

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