Tödlicher Angriff in Gladbach19-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

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Einen Tag nach der Tat in der Fußgängerzone hatten Passanten ihr Unverständnis für die sinnlose Tat mitgeteilt.

Einen Tag nach der Tat in der Fußgängerzone hatten Passanten ihr Unverständnis für die sinnlose Tat mitgeteilt.

Köln/Bergisch Gladbach – Das Tötungsdelikt vor der VR-Bank ist immer noch Gesprächsthema in Bergisch Gladbach. Die Rede ist von dem Faustschlag, mit dem der 19 Jahre alte Kölner Tarek H. (Name geändert) in der Bergisch Gladbacher Innenstadt einen 40-Jährigen niedergestreckt hat. Das Opfer stürzte, schlug hart auf den  Asphalt. Einen Tag später starb der 40-Jährige an  seinen schweren Kopfverletzungen in einem Kölner Krankenhaus. Auch eine Notoperation konnte das Leben des Familienvaters nicht mehr retten.

Die Tat liegt rund neun Monate zurück. Am Donnerstag hat die 4. Große Strafkammer am Kölner Landgericht ein Urteil gesprochen: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhielt der 19-Jährige eine zweijährige Bewährungsstrafe – mit weitreichenden Bewährungsauflagen. Tarek H. muss wöchentlich zehn Sozialstunden ableisten, den Anweisungen eines Bewährungshelfers Folge leiste, regelmäßige Drogenscreenings vorweisen und an einem Anti-Gewalttraining teilnehmen.

Opfer wollte sich dem Konflikt entziehen

Am 31. August 2017 war der Angeklagte mit fünf Bekannten in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone unterwegs. Dort traf die Gruppe auf das spätere Opfer, den die Jugendlichen für einen Obdachlosen hielten. Nach einem kurzen Wortgefecht ging der 40-Jährige weiter, versuchte sich dem Konflikt zu entziehen. Tarek H. lief  dem Bergisch Gladbacher hinterher, sprach ihn von hinten an. Als sich das Opfer umdrehte schlug Tarek H. zu. Auf die Frage an einem früheren Verhandlungstag nach dem Grund für den Faustschlag, sagte der 19-Jährige: „Der Mann hat mich beleidigt und ich wollte vor den anderen nicht bloßgestellt werden. Ich wollte mich beweisen, vielleicht würden sie mich akzeptieren.“

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Auf einem Bergisch Gladbacher Friedhof war Tarek H. im Anschluss an den Faustschlag noch von der Gruppe gefeiert worden.  „Mitleid, Trauer und Entsetzen über den Tod eines Familienvaters war ihnen fremd“, kommentierte  Dr. Karl-Christoph Bode, Anwalt der Nebenklage das Geschehen auf dem Friedhof.

„Sie sind für den Tod eines Menschen verantwortlich und damit müssen sie ein Leben lang umgehen“, wandte sich die Vorsitzende Richterin Ulrike Grave-Herkenrath in ihrer Urteilsbegründung an den Angeklagten. Die Strafkammer habe aber auch gemerkt, dass der Angeklagte eine positive persönliche Entwicklung während der Verhandlung durchgemacht habe. Es sei Richter und Schöffen bei der Findung des Strafmaßes um die „erzieherische Einflussnahme“ auf den Angeklagten gegangen.

Die Vorsitzende Richterin: „Die entscheidende Frage war, was Tarek H. bei der Bewältigung seiner Defizite hilft. Das Ziel ist, dass durch den Angeklagten so etwas nicht mehr passiert.“ Die Strafkammer glaube, dass eine Einflussnahme auf den 19-Jährigen außerhalb einer Justizvollzugsanstalt besser gelänge.

Direkt nach der Verkündung des Strafmaßes hatte sich die Vorsitzende Richterin an die Angehörigen des Opfers gewandt und versucht, den Spalt zwischen Rechtsprechung und dem Rechtsempfinden der Hinterbliebenen zu schließen. Die Vorsitzende Richterin: „Ein Mensch ist tot, also muss der Täter in den Knast. Aber das würde zu kurz greifen, würde Tat und Täter nicht gerecht.“

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