Überraschende Wendung vor GerichtRichterin bricht Prozess wegen Körperverletzung ab

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Amtsgericht_Bensberg

Der Eingang zum Amtsgericht in Bergisch Gladbach-Bensberg (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Er soll seinen Stiefvater mit einem Messer angegriffen und ihn derart schwer verletzt haben, dass dieser in Lebensgefahr schwebte. Mit schweren Lungenverletzungen wurde das 39-jährige Opfer nach der Tat in ein Bergisch Gladbacher Krankenhaus eingeliefert und dort operiert. Der Mann, den die Staatsanwaltschaft beschuldigt, ist ein 26 Jahre alter Bergisch Gladbacher.In einem Haus am Nittumer Weg soll sich die Tat am 12. Januar 2018 zugetragen haben.

„Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit einem Fleischermesser mindestens zweimal auf seinen Stiefvater eingestochen zu haben. Dabei verletzte er sein Opfer an Hals, Brust und den Händen“, führte der Staatsanwalt in seiner Anklage aus. Am Abend vor der Tat soll das Opfer mit seiner Frau und dem Stiefsohn in Streit geraten sein.

Der Stiefvater habe das Haus verlassen und angekündigt, nicht mehr wiederkommen zu wollen. Dann habe er aber am nächsten Abend wieder vor der Wohnungstür gestanden. Die war von Frau und Stiefsohn allerdings abgeschlossen worden.

Nachdem der 39-Jährige erfolglos versucht hatte, die Tür aufzuschließen, habe er mehrfach gegen die Tür geklopft und lautstark Einlass gefordert. Dann habe er die Tür aufgebrochen. Der 26-Jährige habe sich von seinem Stiefvater bedroht gefühlt.

Aus diesem Grund habe er in der Küche ein Messer aus einer Schublade genommen und hinter der Tür gestanden. „Als mein Stiefvater durch die Tür kam, habe ich das Messer zur Abwehr hochgehoben. Dann ist er wohl in das Messer gelaufen“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Mehr Erhellendes vermochte er nicht beizusteuern. Das Opfer schilderte den Vorgang jedoch anders: Seiner Aussage war zu entnehmen, dass der Angeklagte aktiv zugestochen hatte.

Mutter bestätigt Aussage des Angeklagten

Dann wurde die Mutter des Angeklagten gehört. In groben Zügen bestätigte sie die Aussage ihres Sohnes. An ihrem Ehemann ließ sie kein gutes Haar. Er habe sie geschlagen, sie und ihre Freundin bestohlen und mit Drogen gehandelt.

Kennengelernt hatte die 59-Jährige ihren Mann in einem Ägyptenurlaub. Kurze Zeit heiratet das Paar in Ägypten. Sie holte den Ägypter nach Deutschland. Kurze Zeit später habe er ihr 34.000 Euro gestohlen, sei zurück nach Ägypten gegangen und habe dort eine Wohnung gekauft.

Dann sei er wieder zurück nach Deutschland gekommen. Sie habe ihn nur wieder aufgenommen, um das Geld zurück zu bekommen. Nach zehn Jahren Ehe habe es dann immer öfter Streit gegeben. Der 39-Jährige beschrieb die Situation anders: Er habe nie Geld genommen, seine Frau habe ihn einen Schuldschein unterschreiben lassen über 34.000 Euro. Sie habe ihn erpresst, er müsse sonst wieder nach Ägypten.

Nach einigen Ungereimtheiten in der Aussage der 59-Jährigen, ermahnte Richterin Birgit Brandes die Zeugin eindringlich, die Wahrheit zu sagen. Bernhard Scholz, Verteidiger des Angeklagten, schlug daraufhin ein Gespräch zwischen allen Prozessbeteiligten vor.

Kurze Zeit später verkündete Richterin Brandes den Abbruch des Verfahrens, dass auf einen Tag angesetzt war. Brandes: „Wir werden ein neues Verfahren ansetzen und das über vier Tage.“ Der Sachverhalt sei an einem Tag nicht zu klären.

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