Gemütliches Grillen trotz KontaktverbotBergisch Gladbach verhängt 30 Corona-Bußgelder

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Gestern wurde Abstand gehalten, in den vergangenen Tagen aber musste das Ordnungsamt an der Diepeschrather Mühle wegen eines Treffs mehrerer Personen zum Grillen einschreiten.

Gestern wurde Abstand gehalten, in den vergangenen Tagen aber musste das Ordnungsamt an der Diepeschrather Mühle wegen eines Treffs mehrerer Personen zum Grillen einschreiten.

Rhein-Berg – Ob am Schöllerhof bei Altenberg, an der Saaler Mühle bei Bensberg oder rund um die Freizeitanlage Diepeschrather Mühle – vielerorts haben am Wochenende zahlreiche Menschen trotz der Corona-Krise das Frühlingswetter genossen. Das Problem: „Viele werden jetzt leider wieder leichtsinnig und unvorsichtig“, sagt Bergisch Gladbachs Ordnungsamtsleiterin Ute Unrau, „das aber ist gefährlich.“

Und das nicht nur, weil ihre Mitarbeiter und auch die Polizei sehr genau darauf achten, ob gegen die zur Eindämmung der Corona-Pandemie verhängten Kontakteinschränkungen verstoßen wird, sondern vor allem weil sämtliche Verstöße der weiteren Corona-Ausbreitung Vorschub leisten. Deshalb dürfen sich unter anderem nur maximal zwei Personen draußen treffen, sofern sie nicht in einer Familie oder Wohngemeinschaft zusammen wohnen.

Bergisch Gladbach: 30 Bußgelder sind verhängt worden

Gut 30 Bußgelder seien indes bereits verhängt worden, weil sich Menschen in größeren Gruppen getroffen hätten, berichtet Ute Unrau auf Nachfrage. Im Naherholungsgebiet an der Diepeschrather Mühle habe eine Gruppe sogar gegrillt. Verhängte Strafen für Picknick oder Grillen mit mehr als zwei Personen, die nicht zur Familie oder Lebensgemeinschaft gehören: 250 Euro.

Sonstige Gruppentreffen, die über die eigene tägliche Familien- oder Wohngemeinschaft hinausgehen: 200 Euro. Auch bei einem Gastwirt, der trotz Verbot Gäste in sein Lokal gelassen hatte, griffen Ordnungsamtsmitarbeiter durch: Er müsse nun 4000 Euro Strafe zahlen, so Ute Unrau. Bereits zu Beginn des Verzehrverbots in Gaststätten hatten die Ordnungshüter wie berichtet zwei Lokale in Gladbach zwangsweise schließen müssen, weil sie gegen die Auflagen verstoßen hatten.

Die Strafen

Laut Corona-Schutzverordnung werden Vergehen gegen die Kontakteinschränkungen mit folgenden Bußgeldern geahndet.

5000 Euro für den Betrieb einer Veranstaltungs- und Begegnungsstätte (z.B. Bar, Disco, Theater oder Kino)

4000 Euro bei Öffnung einer Gaststätte

1000 Euro zahlt, wer eine Sportveranstaltung organisiert, 250 Euro wer daran teilnimmt.

200 Euro zahlt jeder Beteiligte einer „nicht zwingend notwendigen Zusammenkunft“ von mehr als zwei Personen außerhalb der Familie/WG.

Auf den Spazierwegen in und um Gladbach waren die meisten Menschen zwar am Wochenende mit der Familie oder zu zweit unterwegs, was ja auch unter den Corona-Schutzmaßnahmen erlaubt ist. Einige aber waren auch erkennbar mit Freunden verabredet oder auf gemeinsamer Radtour. Zudem steuerten viele die stets stark frequentierten Spazier- und Wandergebieten rund um Gladbachs Freizeitanlagen oder Odenthal-Altenberg an. Ausreichend Abstand zu halten, war angesichts der dortigen Menschenmengen in einigen Bereichen kaum möglich.

Hotspots sollen gemieden werden

„Gerade jetzt ist es wichtig, nicht die Hotspots anzusteuern“, sagt Ute Unrau und appelliert an alle, die sich die Frühlingssonne nicht entgehen lassen und nach draußen wollen: „Suchen Sie sich andere Wege.“

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Aus Odenthal meldete Bürgermeister Robert Lennerts am Sonntagabend auf Anfrage eine „aktuell entspannte Lage“. Allein der Parkplatz am Schöllerhof sei wieder „komplett vollgelaufen“, die Spaziergänger seien jedoch in der Regel umsichtig und hielten Abstand. Bußgelder habe das Odenthaler Ordnungsamt nicht verhängt.

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