Kürten-SpitzeRegenwasser müsste für geplantes Gewerbegebiet abgeleitet werden

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Winterlandschaft mit Alleebäumen nahe Kürten-Spitze. Gewerbepläne gibt es hier seit mehreren Jahren.

Winterlandschaft mit Alleebäumen nahe Kürten-Spitze. Gewerbepläne gibt es hier seit mehreren Jahren.

  • Seit Oktober 2011 gibt es Überlegungen für ein Gewerbegebiet bei Spitze. Nach jahrelangen Problemen, streben Verwaltung und Politik mittlerweile die Realisierung über einen Bebauungsplan sowie ein anschließendes Umlegungsverfahren an.
  • Voraussetzung dafür ist aber, dass das welligeGelände topographisch und geologisch überhaupt geeignet ist für ein Gewerbegebiet.

Kürten – Zwischen Kürten-Spitze und der Kläranlage südlich von Dürscheid liegen etwa drei Kilometer Luftlinie. Seit neuestem spielt diese Kläranlage an der Dürschtalstraße eine wichtige Rolle bei den Plänen fürs Spitzer Gewerbegebiet: Dorthin muss sämtliches Oberflächenwasser, das in dem etwa acht Hektar großen Gelände anfällt, abgeleitet werden. Wie dies konkret geschehen könnte und was das für die Erschließungskosten bedeutet, ist noch eine offene Frage.

Was bereits feststeht: Eine Versickerung vor Ort mit Rückhaltebecken oder Ähnlichem ist nicht möglich. Das haben geologische Untersuchungen ergeben, die ein Wuppertaler Fachbüro im Auftrag der Gemeinde vorgenommen hat. Das Gebiet bei Spitze gehört zur sogenannten Paffrather Kalkmulde und ist ein wichtiger Filter für unterirdische Wasserströme. Zahlreiche geschützte Quellbereiche gibt es im Muldengebiet von Spitze.

Naturschützer wiesen auf Problem hin

Naturschützer weisen seit längerem auf diese Besonderheiten hin. Im Bau- und Planungsausschuss am Donnerstagabend stellte Bürgermeister Willi Heider der Politik die Entwicklung vor. „Eine Entwässerung vor Ort ist ausgeschlossen anhand des Gutachtens“, stellte er fest. Alle auf der Oberfläche anfallenden Wässer (Regen, Schnee usw.) müssten zur nächstgelegenen Kläranlage nahe dem Weiler Broichhausen/Dürschtalstraße geführt werden. Dies könne über die Ortslage Keller geschehen, sagte Heider; Keller liegt südlich vom Hauptort Dürscheid. Der Bau eines Regenrückhaltebckens, wie bislang vorgesehen, sei jedenfalls nicht möglich.

Heider beschrieb die Erkenntnis der Gutachter als Zwischenschritt. Im Februar oder März werde er das fertige Gutachten erhalten und dann in der darauffolgenden Sitzung des Ausschusses für die Öffentlichkeit vorstellen. Möglicherweise gebe es dann auch neue Erkenntnisse zu den Erschließungskosten. Aktuell könne er dazu keine Angaben machen, vertröstete er die Ausschussvertreter.

Der ein oder andere war in die Sitzung gekommen, um ein klares Wort zur Umsetzung des Gewerbegebiets vom Kürtener Bürgermeister zu erfahren. Zuletzt hatte Heider im September informiert und schon damals von „erschwerenden natürlichen Rahmenbedingungen“ berichtet. Erst anhand grundlegender Gutachten könne gesagt werden, ob eine wirtschaftliche Erschließung anhand der Rahmenbedingungen überhaupt möglich sei.

Ob Gelände geeignet ist, soll bis März klar werden

Erste Überlegungen für ein Gewerbegebiet bei Spitze reichen bis in den Oktober 2011 zurück (Anträge von CDU und BfB). Nach jahrelangen Problemen, ein entscheidendes Grundstück an einer Zufahrtachse zu erhalten, streben Verwaltung und Politik mittlerweile die Realisierung über einen Bebauungsplan sowie ein anschließendes Umlegungsverfahren an. Voraussetzung dafür ist aber, dass das wellige Gelände topographisch und geologisch überhaupt geeignet ist für ein Gewerbegebiet. Über diese Frage soll im Februar beziehungsweise März Klarheit bestehen.

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Nach aktuellem Stand könnten etwa acht Hektar an Gewerbeflächen entwickelt werden – auf Kürtener Gebiet. Südlich angrenzend werden im künftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach weitere 11,2 Hektar an neuen Gewerbeflächen ausgewiesen. Sie sollen interkommunal mit der Kürtener Seite entwickelt werden. Voraussetzung ist demnach, dass sich die Gewerbepläne auf Kürtener Seite umsetzen lassen. Zur Ableitung des Regenwasser ist im Planungs-Steckbrief von „Rückhaltekapazitäten“ die Rede. Die Entwässerungssituation müsse mit einem Gutachten geklärt werden.

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