Panne vor FeuerwehreinsatzSparen wird brandgefährlich

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Kürten – Das Wort Brandschutzbedarfsplan sorgt bei Feuerwehrleuten meist für resigniertes Achselzucken. Es gibt ihn, aber eingehalten wird er von den Kommunen nur selten - zum Leidwesen der Retter vor Ort.

Seit 1998 sind die Kommunen per Gesetz verpflichtet, einen solchen Plan mit Beteiligung der Feuerwehren zu erstellen. Die Unterhaltung einer leistungsfähigen, örtlichen Feuerwehr gehört zu den elementaren Festschreibungen im Plan.

Doch immer wieder kommt es vor, dass sich Kommunalpolitiker über die erarbeiteten Bedarfspläne hinwegsetzen, um Kosten einzusparen. Dabei spielen sie mit der Gesundheit und Leben ihrer Bürger.

In Kürten hätte die Kurzsichtigkeit des Rates schlimme Folgen haben können: Auf der Jahnstraße, in der Nähe des Kinderdorfes, brennt ein Haus, und die Feuerwehr Biesfeld kann nicht ausrücken, weil ein Einsatzfahrzeug nicht anspringt und die Fahrzeughalle ungeeignet ist. Es wird Zeit, dass die Verantwortlichen in Kürten aufwachen.

Der Hinweis auf marode Kommunalkassen, der oft als Entschuldigung angeführt wird, ist da nicht zielführend. Es geht um die Gesundheit von Zivilisten und Feuerwehrleuten. Da sollte Geld keine entscheidende Rolle spielen.

In Kürten klagen führende Feuerwehrfunktionäre häufig über Personalmangel. Das wird auch so bleiben, wenn sich nichts ändert.

Nichts demotiviert einen Feuerwehrmann so sehr wie ein rotes Auto, das nicht anspringt.

Fragen? Anregungen? fm.diethelm.nonnenbroich@mds.de

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