Tod durch Samurai-Schwert38-jähriger Kürtener zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

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Angeklagter Samurai Schwert

Der Angeklagte soll seinen Arbeitgeber nach einem Streit mit einem Samurai-Schwert erstochen haben. 

Köln/Kürten – Vier Jahre und sechs Monate muss Klaus P. (Name geändert) ins Gefängnis – wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Während der Haft muss sich der Kürtener einem Alkoholentzug unterziehen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige aus Kürten-Laudenberg am 11. September den Cousin seiner Frau auf einer Familienfeier mit einem 75 Zentimeter langen Samurai-Schwert erstochen hat. Der Stich in die Brust öffnete die Speiseröhre des Opfers. Innerhalb kürzester Zeit verblutete und erstickte der Verwandte des Angeklagten durch den hohen Blutverlust und massive Einblutungen in die Lunge.

Die zahlreichen Zuschauer im überfüllten Saal 32 des Kölner Landgerichts hatten sich am Mittwochmorgen gegen 11 Uhr auf den Urteilsspruch der Kammer eingerichtet. Stattdessen durfte die Öffentlichkeit den Saal nach zehn Minuten Verhandlung wieder verlassen. Zum zweiten Mal innerhalb von drei Tagen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit plädiert. Der Grund: Der Vorsitzende Richter verlass zu Verhandlungsbeginn einen rechtlichen Hinweis, der einen erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben sollte und neue Plädoyers notwendig machte. „Es kommt für den Angeklagten auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht“, sagte der Richter. Damit war schon vor den Plädoyers klar: Die ursprüngliche Forderung der Staatsanwaltschaft – eine Verurteilung wegen Totschlags – kam nicht mehr in Betracht.

Problematisches Verhältnis zur Mutter beleuchtet

Mehr als eineinhalb Stunden begründete der Vorsitzende Richter nach der Verkündung das Urteil der Strafkammer. Punkt für Punkt arbeitete er noch einmal den gesamten Verhandlungsverlauf durch, arbeitete sich durch Kindheit und Vergangenheit des Angeklagten. So sei im Prozess das oberflächliche und problematische Verhältnis zur Mutter deutlich geworden. „Emotionale Kälte war zu erkennen, und Mutter und Sohn haben beide keine Möglichkeiten , Konflikte auszutragen“, sagte der Richter. In seiner Jugend verfiel der Angeklagte schließlich dem Drogenkonsum.

Die Abhängigkeit von Kokain, Marihuana, Amphetaminen und Crystal Meth habe er schließlich selbst in den Griff bekommen, seine Alkoholabhängigkeit sei dagegen geblieben. Auch zum Tatzeitpunkt stand der 38-Jährige unter Alkoholeinfluss. Rund 2,5 Promille hatte er im Blut. Die Alkoholabhängigkeit und der hohe Blutalkoholspiegel wurden strafmildernd für den Kürtener ausgelegt. Er sei Alkoholiker, deshalb könne man ihm den Alkohol nicht vorwerfen.

Neben dem hohen Alkoholspiegel führte das Gericht noch die deutliche Reue des Angeklagten, eine emotionale Ausnahmelage durch die Anwesenheit der Mutter und das Verhalten des zehnjährigen Sohnes, das „kurze und explosive Tatgeschehen“ und den Eigentumsverzicht an der Tatwaffe als strafmildernd an. Positiv werteten Richter und Schöffen auch die Aussage des Angeklagten, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte. Der Vorsitzende Richter: „Es war zwar kein Geständnis der Tat, aber ein Geständnis der Umstände.“ Dr. Karl-Christoph Bode, der die Frau des Opfers als Anwalt der Nebenklage vertritt, sagte, ihm fehle das Verständnis für die Entscheidung des Gerichts, den Angeklagten nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge und nicht wegen Totschlags zu belangen. Bode: „Ich überlege, ob wir nicht in Revision gehen.“

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