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Mit Pfefferpistole ins GesichtBergisch Gladbacher wegen Totschlags vor Gericht

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Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild)

Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild)

Köln/Bergisch Gladbach – Die Auswertung der Chatprotokolle eines wegen Totschlags angeklagten Immobilienkaufmanns (26) aus Bergisch Gladbach, hat am Mittwoch kein gutes Licht auf den Angeklagten geworfen.

Ein 26 Jahre alter Polizeibeamter, der die Auswertung vorgenommen hatte, sagte: „Als Außenstehender hatte ich das Gefühl, als würde ich mich in einem Film befinden. Ich hatte das Gefühl, er hatte eine ganz verzerrte Wahrnehmung der Dinge.“ Und weiter: „Letztendlich ging es um Sachbeschädigungen, aber er wirkte so, als ginge es um Leben und Tod.“

Opfer erlag Tage später seinen schweren Verletzungen

Der 26-Jährige hatte am 27. März 2018 dem 30-Jährigen aus nächster Nähe mit einer Pfefferpistole ins Gesicht geschossen. Das Opfer erlag Tage später seinen schweren Verletzungen. Hintergrund der Gewalttat war, dass der Angeklagte das Opfer für den Urheber wiederholter Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen im Stadtteil Heitkamp gehalten hatte.

Anhand des Chatprotokolls und des Surfverhaltens im Internet konnte der Beamte rekonstruieren, wie sich der Angeklagte immer stärker in seiner Ablehnung des späteren Opfers radikalisierte – auch politisch, wie es scheint.

Täter hatte Opfer auch mit Axt bedroht

So soll er gezielt nach der marokkanischen Moscheegemeinde in Bergisch Gladbach recherchiert und nach Beiträgen im Netz zum Thema „Bürgerwehr gründen“ gesucht haben. In diesem Kontext soll der Angeklagte unter anderem ein Foto mit dem Konterfei Adolf Hitlers an seinen Bruder geschickt haben, das er laut dem Zeugen mit der Textzeile: „Mir fehlt diese qualifizierte Personalie an der Spitze der Bundesregierung“, versah.

In einer von dem Beamten vor Gericht abgespielten Sprachnachricht des Angeklagten an einen Nachbarn, thematisierte der Immobilienkaufmann zudem eine Axt, mit der er das spätere Opfer zwei Tage vor der Tat bedroht hatte. Demnach hatte er den 30-Jährigen beim Beschädigen von Fahrzeugen gestellt und ihm gedroht: „Ich habe dem gesagt, wenn er mich oder meine Familie noch mal bedroht, dann schlage ich ihm den Schädel ein.“

26-Jähriger widersprach seiner Aussage vor Gericht

In der Sprachnachricht widersprach der 26-Jährige seiner eigenen Aussage vor Gericht. Dort hatte er behauptet, dass er die Axt verkauft oder verschenkt habe. In der Sprachnachricht teilte er dem Nachbarn aber mit, dass er die Axt „an einem geheimen Ort loswerden“ musste.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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