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Brandstiftung in MorsbachVerdächtigter Feuerwehrmann freigesprochen

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Waldbröl – Nach einem anstrengenden Tag war eine Frau aus Morsbach im vergangenen März nach Hause zurückkehrt, doch sollte sie diese Ruhe nicht lange genießen: An ihrem Auto stand ein Vorderrad in Flammen – der Schaden: fast 1400 Euro. Gestern musste sich ein 20 Jahre alter Morsbacher wegen Brandstiftung vor dem Jugendschöffengericht in Waldbröl verantworten. Er habe das Rad angezündet, so der Vorwurf. Doch nachweisen konnte das Gericht dem jungen Mann, der selbst Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr ist, diese Tat nicht. Er wurde freigesprochen.

Sie könne sich glücklich schätzen, dass das Feuer nicht auf das Carport am Haus übergegriffen habe, erklärte die Geschädigte vor Gericht: „Ich verstehe nicht, warum Menschen so etwas tun.“ Das beherzte Einschreiten von zwei jungen Männern aus der Nachbarschaft hatte wohl Schlimmeres verhindert: Sie hatten das Feuer gelöscht.

Wehrmänner achten akribisch auf Hinweise

Aussagen von Zeugen hatten die Ermittler der Polizei damals zu dem Morsbacher geführt. Da vor etwa fünf Jahren ein Wehrmann aus einer anderen Einheit der Brandstiftung überführt und in Waldbröl dafür verurteilt worden war, sei die nun betroffene Wehr sensibilisiert gewesen, hieß es vor Gericht: Seither hätten die Kameraden akribisch auf jeden Hinweis geachtet, der auf eine ähnliche Tat deuten könnte.

In der Verhandlung gestern bestritt der 20-Jährige mit Nachdruck die Anschuldigungen. Ein Zeuge hatte berichtet, dass er gesehen habe, wie „eine Person mit dessen Statur“ im Dunkeln vom Tatort weggerannt und hastig in ein Fahrzeug gestiegen sei.

Ermittler durchsuchten das Haus des Beschuldigten

Das Auto und ein Teil des Kennzeichens hatten die Polizei dann offenbar zum Angeklagten geführt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler später Zündmaterialien, die einem Expertengutachten zufolge den zuvor am Tatort sichergestellten Brandbeschleunigern ähnlich gewesen sein sollen.

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Mitglieder der Feuerwehr gaben zudem an, sie hätten zwar Verdacht gegen den 20-Jährigen geschöpft, doch erklärten sie nun vor Gericht, „dass die eigenen Ermittlungen nicht genügend schlüssige Verdachtsmomente aufwiesen“. Am Ende der Verhandlung kam das Schöffengericht zu dem Schluss, dass die möglichen Indizien für einen Schuldspruch nicht belastbar genug waren. Die Staatsanwältin forderte Freispruch und nach kurzer Beratung von Richter Dr. Fabian Krapoth und der zwei Schöffen erfolgte das Urteil zu Gunsten des Angeklagten.

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