Bahn-Vorstand droht HaftPfeif-Lärm an Overather Übergang soll abgestellt werden

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Der unbeschrankte Bahnübergang Wiesenauel ist für Fußgänger eine willkommene Abkürzung. Die Warnpfiffe der Züge sind laut Gericht teilweise überflüssig.

Der unbeschrankte Bahnübergang Wiesenauel ist für Fußgänger eine willkommene Abkürzung. Die Warnpfiffe der Züge sind laut Gericht teilweise überflüssig.

Overath/Frankfurt am Main – Nach mehr als sieben Jahren Streit zwischen Bahn, Stadt und Anwohnern des Bahnübergangs Siegburger Straße gerät der Staatskonzern zusehends unter Druck. Die 14. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat die DB Netz AG mit Urteil vom 24. Oktober dazu verdonnert, dass sie den Warnpfiff-Zwang an dem unbeschrankten Übergang abstellt. Andernfalls drohen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld für „jeden Fall der Zuwiderhandlung“ – oder eine am Vorstandsvorsitzenden zu vollziehende Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Das Urteil gilt nur für die Züge, die sich dem Übergang von Köln aus nähern, und es ist noch nicht rechtskräftig. Gleichwohl ist der Anwalt der Anwohner, Umwelt-Experte Wolfram Sedlak, optimistisch, dass die Entscheidung auch vor dem Oberlandesgericht Bestand haben wird: „Das OLG hat bereits in einem Parallelverfahren einen Beschluss mit Hinweisen erlassen, auf den sich dieses Urteil im Wesentlichen bezieht.“

Pfeifen der Züge ist laut Urteil überflüssig

Das aktuelle Urteil bescheinigt der Bahn, dass die Warnpfiffe die Grenzwerte der TA Lärm bei Tag und Nacht überschreiten. Dass die Bahnlinie schon seit 1910 besteht, interessiere dabei nicht: Die Anwohner müssten nur solche Beeinträchtigungen hinnehmen, die auch tatsächlich nötig seien. Ein Beweisverfahren habe aber das Gegenteil ergeben, denn die „Soll-Sichtweite“ an der Stelle betrage 133 Meter, die tatsächliche Sichtweite in West-Ost-Fahrtrichtung liege bei 280 Metern. Mithin ist laut Gerichtsurteil das Pfeifen der Züge, die sich von Köln aus nähern, überflüssig.

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Für die aus Richtung Overath kommenden Züge wiederum fehlen nach Angaben von Anwalt Sedlak nur acht Meter an den 133 Metern Sichtweite. Jedoch führen diese Züge an dieser Stelle nach ihrem Start aus dem Bahnhof nur Tempo 30.

Bahn muss sich etwas einfallen lassen

Damit müsste laut Sedlak „eigentlich noch nicht einmal der Bahnübergang verlegt werden“. Gleichwohl ist die Verlegung um 50 Meter im Prinzip klar. Die Stadt will die fälligen 20 000 Euro, wie berichtet, allein aufbringen, die Deutsche Bahn lässt sich aber nicht auf einen Zeitpunkt festlegen, sondern beruft sich auf aufwendige Planungsverfahren.

Täglich passieren 35 Bahnen den unbeschrankten Übergang. Die Anwohner haben lediglich zwischen 0.58 Uhr in der Nacht und 5.01 Uhr am Morgen Ruhe vor den gellenden Warnpfiffen.

Täglich passieren 35 Bahnen den unbeschrankten Übergang. Die Anwohner haben lediglich zwischen 0.58 Uhr in der Nacht und 5.01 Uhr am Morgen Ruhe vor den gellenden Warnpfiffen.

Mit dem neuen Urteil könnte ein bisschen mehr Schwung in die Sache kommen. Das Gericht überlässt es der Bahn, wie es ihr gelingt, den unnötigen Pfeif-Lärm abzustellen. Anwalt Sedlak geht gleichwohl davon aus, dass das Unternehmen in die Berufung geht.

Nur vier Stunden Ruhephase in der Nacht

Für das Verhalten des Konzerns findet Sedlak deutliche Worte: „Der ganze Fall ist ein Skandal.“ Die Bahn habe immer wieder mit falschen Angaben operiert oder Informationen zurückgehalten. „Meines Erachtens geht es der Bahn ums Prinzip, man will keinen Präzedenzfall schaffen und deshalb nimmt man nun fast sieben Jahre extreme Gesundheitsbeeinträchtigungen der Anwohner in Kauf.“ Die Anwohner hätten nur vier Stunden Ruhephase in der Nacht, „ansonsten wird rund um die Uhr gepfiffen, egal ob jemand über den Bahnübergang will oder nicht. Und dieses Unternehmen wirbt damit, umweltfreundlich zu sein.“

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Von der Bahn gab es zu dem Urteil keine Stellungnahme: „Da uns die Urteilsgründe noch nicht vorliegen und es sich nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, können wir uns derzeit inhaltlich zu der Sache nicht äußern“, so ein Sprecher.

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