StraßenbaubeiträgeHeimatministerium droht Ratsvertretern in Rhein-Berg mit Regress

Lesezeit 2 Minuten
Die Straßenbaubeiträge stehen zur Disposition: Mehrere Parteien und Verbände fordern die Abschaffung. Die Landesregierung dagegen nimmt eine ablehnende Haltung ein.

Die Straßenbaubeiträge stehen zur Disposition: Mehrere Parteien und Verbände fordern die Abschaffung. Die Landesregierung dagegen nimmt eine ablehnende Haltung ein.

  • Im Streit um die Erhebung von Straßenausbaukosten meldet sich das Land NRW zu Wort
  • Gesetze müssten so lange angewendet werden, bis sie abgeschafft sind. Andernfalls drohten Verwaltungschefs und Ratsmitgliedern Regressforderungen

Rhein-Berg/Düsseldorf – Im Streit um die Erhebung von Straßenausbaukosten redet die Düsseldorfer Landesregierung Tacheles: Gesetze seien so lange anzuwenden, bis sie abgeschafft würden, heißt es sinngemäß in einem Erlass des Heimat- und Kommunalministeriums. Wer sich nicht daran halte, riskiere Regressforderungen. Das Schreiben aus Düsseldorf liegt der Redaktion vor.

Dass die Landesregierung meint, auf einen in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlichen Grundsatz hinweisen zu müssen, hängt damit zusammen, dass derzeit über die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen diskutiert wird. Verschiedene Kommunalparlamente und Bürgermeister streben an, zumindest vorläufig von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzusehen.

Der Bund der Steuerzahler hat eine Volksinitiative initiiert, die SPD-Fraktion im Landtag einen Gesetzesantrag. Einen Anti-Gebühren-Beschluss hat zuletzt auch der Kürtener Gemeinderat nach Antrag der BfB/Freien Wähler gefasst (wir berichteten). Dagegen haben Kommunalpolitiker in Overath – und zwar erklärtermaßen die Fraktion der „Bürger für Overath“ (BfO) – in Kenntnis des Düsseldorfer Schreibens von einer solchen Initiative abgesehen, wie Fraktionschef Norbert Hein in der jüngsten Hauptausschusssitzung erklärte.

Regelmäßige Pflicht zur Beitragserhebung

Zuvor hatte Bürgermeister Jörg Weigt (SPD) die Fraktionsvorsitzenden auf den Erlass aus Düsseldorf hingewiesen. Das Heimat- und Kommunalministerium weist in seinem Schreiben vom 16. November, das als E-Mail zunächst an die Bezirksregierungen, von dort an die Kreisverwaltungen und zuletzt an die Rathäuser ging, darauf hin, dass es sich bei dem geltenden Paragrafen 8 des Kommunalabgabengesetzes um eine „Soll-Regelung“ handele, die regelmäßig eine Pflicht zur Beitragserhebung auslöse.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wörtlich heißt es weiter: „Im Hinblick auf ein vorläufiges Absehen von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist auf die Gefahr hinzuweisen, dass das Zurückstellen der Beitragserhebung zu einem Eingreifen der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist führen könnte. Kommt es auf Grund der Zurückstellung der Beitragserhebung zu einer Festsetzungsverjährung, indiziert dies regelmäßig Regressansprüche gegen die jeweils verantwortlichen kommunalen Entscheidungsträger.“ In Regress genommen könnten dabei je nach Sachverhalt nicht nur Angehörige der Kommunalverwaltung einschließlich des Verwaltungschefs, sondern auch Ratsmitglieder.

In Overath schwelt seit längerem ein Streit zwischen Anliegern und Bürgern um die Kosten von Straßenbauarbeiten im Bereich Steinhaus in Vilkerath, die seit der Insolvenz des zunächst beauftragten Bauunternehmens aber ruhen. Einer der Anlieger aus diesem Bereich, Wolfgang Berger, hat inzwischen ebenfalls an die Ratsmitglieder appelliert, den umstrittenen Paragrafen 8 des Kommunalabgabengesetztes „schnellstmöglich“ auszusetzen.

KStA abonnieren