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Streit seit sieben Jahren„Pfeifkonzert“ an Bahnübergang in Overath könnte bald enden

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Um die bislang vorgeschriebenen Warnpfiffe der Bahnen am Übergang Siegburger Straße (Archivbild) gibt es seit Jahren Streit. Nun ist eine Lösung in Sicht.

Um die bislang vorgeschriebenen Warnpfiffe der Bahnen am Übergang Siegburger Straße (Archivbild) gibt es seit Jahren Streit. Nun ist eine Lösung in Sicht.

  • Mehr als sieben Jahre haben die Stadt Overath, die Bahn und Anwohner gestritten.
  • Nun ist beim Bahnübergang an der Siegburger Straße eine Lösung in Sicht, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.
  • Dennoch müssen sich die Anwohner in Geduld üben: Bis zur Umsetzung der Pläne dürfte noch einige Zeit vergehen.

Overath – Nie wieder Pfeifkonzert: Nach mehr als sieben Jahren Streit zwischen Deutscher Bahn, Stadt Overath sowie Anwohnern und Nutzern des Bahnübergangs Siegburger Straße ist eine Lösung in greifbare Nähe gerückt, die allen Seiten gerecht wird.

Danach wird der unbeschrankte Fußgängerübergang einfach um 50 Meter in Richtung Lohmar verlegt – weg von der Kurve nach der Ausfahrt aus dem Overather Bahnhof. Folge: Die Lokführer haben dann bessere Sicht auf den Übergang und können auf die lauten Pfeiftöne verzichten, mit denen sie bislang Tag und Nacht etwaige Passanten auf oder an den Gleisen warnen müssen. Die Stadt Overath hat sich bereit erklärt, die Kosten für die Verlegung zu übernehmen, wie Bau-Beigeordneter Wolfang Bürger (CDU) bestätigt.

So teuer wird die Verlegung für die Stadt

Bürger geht davon aus, dass die jetzt geplante Verlegung maximal 20.000 Euro kosten wird – es geht ja nur um ein paar Drängelgitter und Gummi in den Schienenrillen. In früheren Diskussionen um eine Änderung an dem Bahnübergang war von 700.000 Euro Kosten die Rede gewesen. Diese wären fällig geworden, wenn der Übergang mit Schranken ausgestattet worden wäre. Alternativ waren in der Vergangenheit auch eine Brücke, eine Unterführung oder eine Schließung des Übergangs ins Gespräch gebracht worden.

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Jetzt wird es also voraussichtlich viel einfacher laufen. „Nach einem Ortstermin habe ich den Antrag auf Verlegung an die DB Netz AG gestellt“, berichtet Bürger. Zuerst sei da von Seiten der Bahn noch von Schließung und Neubau die Rede gewesen, bis aber doch die ungleich preiswertere Variante greifbar wurde.

Der Bau könnte noch eine Weile auf sich Warten lassen

Bürger warnt gleichwohl vor zu viel Optimismus in Sachen Zeithorizont. „Ich gehe davon aus, dass es noch anderthalb Jahre dauert.“ Grund sei zum einen die Tatsache, dass es ein Planfeststellungsverfahren werde geben müssen und zum anderen die Größe der Institution Bahn. Diese benötige immer einen langen Vorlauf, wie die Stadt auch an anderen Stellen immer wieder feststelle.

Zahlen zur Bahn

Die RB 25 ist im Netz des NVR die Boom-Linie: Während auf anderen Linien die Nutzerzahlen zum Teil leicht gesunken sanken, sind die Fahrgastzahlen auf der Oberbergischen Bahn von 2016 nach 2018 um 12,4 Prozent gestiegen, so der NVR-Qualitätsbericht 2018. Laut Vorjahresbericht hat es in 2017 erstmals mehr als 15 000 Einsteiger je Tag von Montag bis Freitag gegeben. Die tägliche Besetzung in beiden Richtungen lag laut NVR 2017 auf dem Abschnitt Overath-Honrath bei 5200 Fahrgästen und auf dem Abschnitt Overath-Engelskirchen bei circa 3300 Fahrgästen. (sb)

Von der Pressestelle der Deutschen Bahn in Düsseldorf war zu der neuen Entwicklung zunächst keine konkrete Stellungnahme zu bekommen. Diese werde nachgeliefert, sobald die Kollegen der DB Netz sich geäußert hätten, versicherte eine Sprecherin.

Anlieger kämpfen seit 2015 für Lärmminderung

Die Anlieger, die seit 2014 vor Gericht für eine Lärmminderung kämpfen, verfolgen die weitere Entwicklung mit großer Spannung. Mit Freude haben sie die Ankündigung Bahn-Anwälte gegenüber dem Frankfurter Landgericht zur Kenntnis genommen, dass nach der Verlegung die „Pfeifsignale aus beiden Richtungen entfallen“ können.

Die Anwälte der Deutschen Bahn: „Die Beklagte wird jetzt den regulären Weg einer Planung einschlagen“ und sich mit dem Eisenbahn-Bundesamt beraten. Die Verlegung werde zwar „nicht kurzfristig erfolgen“, das Unternehmen werde aber „umgehend alle erforderlichen Schritte einleiten und die Umsetzung nach Vorlage der Baugenehmigung forcieren“.

Wesentlich für die Entwicklung scheint ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt: Dieses hatte Ende 2018 den Streitparteien „dringend angeraten, sich nochmals mit der Möglichkeit einer gütlichen Einigung zu befassen“.

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