Urteil gegen Sexualtäter bestätigtFrauenarzt aus Rhein-Berg muss hinter Gitter

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Der Gynäkologe soll mehrere Patientinnen in seiner Praxis sexuell missbraucht haben. Der Anklage zufolge sollen sich die Taten zwischen Sommer 2012 und November 2013 ereignet haben. 

Rhein-Berg/Karlsruhe – Ein früherer Gynäkologe aus Rhein-Berg kommt hinter Gitter. Das Kölner Landgericht hatte den Mediziner wegen des sexuellen Missbrauchs von drei Patientinnen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

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Wie das Landgericht am Dienstag mitteilte, ist das Urteil vom 13. Juli 2017 rechtskräftig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23. April die Revision des heute 65 Jahre alte Angeklagten als unbegründet verworfen hat.

Behandlungssituation missbraucht

Dem Mediziner war vorgeworfen worden, im Jahr 2013 in drei Fällen die Behandlungssituation in seiner Praxis missbraucht zu haben, indem er an seinen Patientinnen sexuelle Handlungen vornahm, um sich sexuell zu stimulieren.

Volle 34 Monate muss der Ex-Arzt aber nicht absitzen: Schon das Landgericht hatte wegen der langen Verfahrensdauer vier Monate der Strafe für vollstreckt erklärt. Der BGH stockte den Rabatt wegen der Revisionsdauer um einen weiteren Monat auf. Offen ist, wo und wie der Verurteilte seine Strafe verbüßten muss. Darüber entscheidet nach Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft das NRW-Justizministerium. (Az: 2 StR 577/17)

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