Verbotener WahlkampfCDU und Grüne stellen Plakate in Gladbacher Naturschutzgebiet auf

Lesezeit 3 Minuten
Großplakate für die Landtagswahl im Naturschutzgebiet der Grube Cox unweit vom Kreishaus kritisiert der Kreisvorsitzende der Linken. CDU und Grüne räumen Fehler ein.

Großplakate für die Landtagswahl im Naturschutzgebiet der Grube Cox unweit vom Kreishaus kritisiert der Kreisvorsitzende der Linken. CDU und Grüne räumen Fehler ein.

Rhein-Berg – Während manche Parteien im aktuellen Landtagswahlkampf auf Wahlplakate verzichten, um Müll zu reduzieren, wie sie sagen, haben CDU und Grüne Großplakate sogar illegalerweise in Naturschutzgebieten aufstellen lassen. Das hat der Kreisvorsitzende der Linken, Tomás M. Santillán kritisiert und auf Plakate der beiden Parteien hingewiesen, die im Naturschutzgebiet der Grube Cox und an der Saaler Mühle stehen.

Im Naturschutzgebiet der Grube Cox bei Bergisch Gladbach-Lückerath steht dieses Wahlplakat von Bündnis 90/Die Grünen.

Im Naturschutzgebiet der Grube Cox bei Bergisch Gladbach-Lückerath steht dieses Wahlplakat von Bündnis 90/Die Grünen.

In einem Fall an der Saaler Mühle ist sogar nur wenige Meter vom Plakat entfernt ein Naturschutzgebiet-Schild zu sehen. „Solche Aufbauten in Naturschutzgebieten sind nicht genehmigungsfähig, sondern nach dem Bundesnaturschutzgesetz ganz klar rechtswidrig“, so Santillán.

Nur wenige Meter vom Naturschutzgebietsschild (l.) entfernt hat die CDU an der Saaler Mühle eine Plakat aufstellen lassen (unten rechts).

Nur wenige Meter vom Naturschutzgebietsschild (l.) entfernt hat die CDU an der Saaler Mühle eine Plakat aufstellen lassen (unten rechts).

Und an der Grube Cox sei laut Naturschutzgebiets-Hinweisschild sogar das Sonnen und Fahrrad fahren verboten, weil dies zu „Beeinträchtigung der Natur“ führe, zitiert Sanillán entsprechende Hinweisschilder vor Ort. „Und das Kreishaus ist in unmittelbarer Nähe. Mich wundert es, dass da noch niemand die schon von der Straße aus zu sehenden Plakatwände im Naturschutzgebiet bemerkt hat.“

Kreisverwaltung bestätigt Verstoß der Parteien gegen Naturschutzgesetz

Tatsächlich erklärt eine Kreissprecherin auf Nachfrage dieser Zeitung, dass der Hinweis des Kreisverbands der Linken die „erste Beschwerde dieser Art“ sei. Allerdeings bestätigt Kreissprecherin Eva Burger auch: „Diese Plakate dürfen da nicht stehen.“

Die Kreisverwaltung habe daher die entsprechenden Parteien darauf „hingewiesen, dass die Plakate versetzt werden müssen“. Zugleich, so Burger, sensibilisiere man die Verantwortlichen, damit so etwas nicht noch einmal passiere.

Rhein-Berger CDU und Grüne räumen Fehler ein

„Ja, die Plakate sind falsch aufgestellt worden“, bestätigt auch CDU-Kreisgeschäftsführer Lennart Höring und kündigt am Mittwochabend an: „Wir stellen sie möglichst heute noch um.“

Für die Zukunft werde man zusehen, dass man diese Standorte nicht mehr nehme, sagt Höring. „Wir diskutieren da nicht rum: Was Recht ist, ist Recht.“ Wie andere Parteien hat auch die CDU ihre Großplakate von einer auf solche spezialisierten Unternehmen aufstellen lassen. Laut Höring sind es 130 im gesamten Kreisgebiet, von denen sich nun drei leider als falsch aufgestellt erwiesen hätten.

Grüne: Interne Prozesse sollen angepasst werden

Auch die Kreissprecherin von Bündnis 90/Die Grünen bedauert die Aufstellung von Großplakaten ihrer Partei im Naturschutzgebiet: „Leider ist ein Wesselmann mit Wahlwerbung von Bündnis 90/Die Grünen im Naturschutzgebiet an der Grube Cox aufgestellt worden. Wir bedauern die Aufstellung dort zutiefst“, teilt Laufenberg in einer schriftlichen Stellungnahme mit.

„ Nichts liegt uns als Partei ferner, als Regeln und Gesetze des Umwelt- und Naturschutzes zu verletzen.“ Das Plakat werde „umgehend entfernt“, so Laufenberg. „Alle weiteren Standorte in Bergisch Gladbach liegen nicht in Naturschutzgebieten“, so die Grünen-Kreissprecherin.

Das könnte Sie auch interessieren:

Aktuell werde geprüft, wie es zu dem Fehler habe kommen können. „Die internen Prozesse nehmen wir dabei genau unter die Lupe und passen diese an“, verspricht Grünen-Kreissprecherin Laufenberg. „Für die Zukunft stellen wir sicher, nur dort zu werben, wo es rechtlich zulässig ist.“

KStA abonnieren