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Keine Notbremse trotz hoher InzidenzDiese Corona-Regeln gelten jetzt in Rhein-Erft

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Einkaufen wie hier in Frechen ist weiterhin möglich, wenn der Kunde einen negativen Coronatest nachweisen kann.

Einkaufen wie hier in Frechen ist weiterhin möglich, wenn der Kunde einen negativen Coronatest nachweisen kann.

Rhein-Erft-Kreis – Noch am Freitagabend kam die Kunde vom Land: Der Rhein-Erft-Kreis gehört zu den Regionen in Nordrhein-Westfalen, für die eine Ausnahme von der Corona-Notbremse gilt. Wir erklären, was das genau bedeutet.

Was war passiert?

Das Kreisgesundheitsamt informierte am Freitagnachmittag darüber, dass Landrat Frank Rock beim Land NRW eine Ausnahme von der Corona-Notbremse beantragt hat. Weil der Kreis mehr als sieben Tage lang über der kritischen Inzidenzmarke von 100 liegt, hätte für die Region die Notbremse, also eine Zurücknahme der am 8. März beschlossenen Lockerung, gelten müssen. Am Freitagabend genehmigte das Land dann die beantragte Ausnahme. Am Samstag veröffentlichte der Kreis die entsprechende Allgemeinverfügung. Die gilt vorerst bis zum 18. April.

Es bleibt also alles wie in den vergangenen drei Wochen?

Nein. Bürgerinnen und Bürger dürfen die weiterhin geltenden Lockerungen nur in Anspruch nehmen, wenn sie einen negatives Corona-Testergebnis innerhalb der vergangenen 24 Stunden vorweisen können. So vermeidet der Kreis die Notbremse.

Warum erteilt das Land dem Rhein-Erft-Kreis eine solche Ausnahme?

Laut Kreisverwaltung war der wesentliche Grund die gute Testinfrastruktur zwischen Rhein und Erft. Inzwischen gibt es 135 Stellen, an denen sich Menschen im Kreis testen lassen können. „Es wird festgestellt, dass es im Bereich des Rhein-Erft-Kreises ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen nach gibt“, heißt es in der neuen Allgemeinverfügung.

Wo kann ich mich testen lassen?

Eine Übersicht zu den Teststellen im Rhein-Erft-Kreis findet sich online. Die Allgemeinverfügung besagt aber auch, dass ein Selbsttest ausreicht, der nicht älter als 24 Stunden alt ist. An offiziellen Teststellen bekommt man einen Nachweis über sein Ergebnis. Wie der Nachweis nach einem Selbsttest zu erbringen ist, ist noch unklar. Die Regelung gilt auch für bereits geimpfte Personen.

Die Geschäfte bleiben also geöffnet?

Ja, wie in den vergangenen drei Wochen auch bleiben die Geschäfte geöffnet, allerdings nur mit Terminbuchung und eben einem negativem Testergebnis. Bibliotheken, Museen, Zoos und andere Einrichtungen können unter diesen Bedingungen ebenfalls besucht werden. Das gilt auch für Baumärkte und Gartencenter. Auch der Friseurbesuch ist weiterhin möglich, sogar ohne Test.

Wie reagieren die Einrichtungen?

Unterschiedlich. Das Max-Ernst-Museum in Brühl bleibt trotz der Ausnahmeregel bis einschließlich Mittwoch, 31. März, geschlossen, hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Einrichtung bekanntgegeben. Der LVR schließt vorerst alle Museen, deren Standorte einen Inzidenzwert von mehr als 100 haben. Ausnahme ist das Landesmuseum in Bonn. Das Ziel sei, ab Donnerstag, 1. April, wieder zu öffnen. Mit den zuständigen Behörden soll innerhalb der drei geschlossenen Tage Szenarien und Genehmigungen für mögliche Wiedereröffnungen erarbeitet werden.

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Geöffnet unter den neuen Bedingungen bleibt das Frechener Keramion, wie Leiterin Gudrun Schmidt-Esters erklärte. Seit einer Woche habe das Museum an der Bonnstraße wieder geöffnet und es laufe wunderbar, sagt die Museumsleiterin. Deshalb schaue sie auch optimistisch in die kommenden Wochen. „Ich glaube, die Leute werden froh sein, weiterhin Kultureinrichtungen besuchen zu können.“ Schmidt-Esters gibt zu bedenken, dass sich damit ja auch ihr Personal ständig testen lassen müsse. Aber das würde man dann auch hinbekommen.

Was sagt der Einzelhandelsverband?

Jörg Hamel vom Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln sieht Reaktion auf die neue Coronaschutzverordnung positiv. Es sei zwar insgesamt für Unternehmen als auch für Kunden etwas verwirrend, dass zuerst die Notbremse gezogen wurde und sie dann mit der neuen Regelungen der Tests wieder außer Kraft gesetzt wurde, das müsse nun gut kommuniziert werden. Aber die schnelle Reaktion des Landrats sei ein gutes Zeichen. „Es ist wichtig, dass der Rhein-Erft-Kreis als Pufferregion zu Köln, durch die Entscheidung die Testungen in die Höhe treibt, weil die zertifizierten Tests als Eintrittskarten gewertet werden“, sagt Hamel.

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