Verstöße gegen Corona-MaßnahmenPolizei muss in Kerpen und Bergheim durchgreifen

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(Symbolbild) 

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Kerpen/Bergheim – Körperverletzung und Bedrohung, dazu Verstöße gegen die Crona-Schutzmaßnahmen: Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis hatte am Mittwochabend allerhand zu tun.

Gegen 20.45 Uhr erhielten Streifenbeamte in Kerpen den Einsatz, das Ordnungsamt bei Kontrollen in einer Gaststätte in Horrem zu unterstützen. Nach Aussagen von zwei Zeugen (33 und 53 Jahre alt) soll eine weitere Person Mitteilung zu offensichtlich begangenen Verstößen gegen Corona-Auflagen seitens des Gaststättenbetreibers gemacht haben.

Tatsächlich bewirtete der Betreiber (56) im außengastronomischen Bereich einen Gast. Während der Personalienfeststellungen war der Gastwirt nach Angaben der städtischen Mitarbeiter nicht nur verbal ausfallend geworden, sondern drohte ihnen Schläge an. Sie zogen sich daraufhin zurück und informierten die Polizei. Den Beamten gegenüber äußerte sich der 56-Jährige nicht.

Es folgen eine Anzeige wegen Bedrohung und Nötigung sowie ein Verfahren wegen Nichteinhalten der Auflagen der Corona-Schutzverordnung. Das verhängte Bußgeld kann für den Betreiber 5000 Euro und für den Gast 250 Euro betragen.

Bergheim Quadrath-Ichendorf: Verstoß gegen Kontaktregelung

Um 21.15 Uhr erhielten Streifenbeamte einen Einsatz wegen Streitigkeiten in einem Mehrfamilienhaus in der Sandstraße in Quadrath-Ichendorf. Dort eingetroffen, trafen die Beamten in einer Wohnung neben den eigentlichen Kontrahenten (21 un 54 Jahre alt) insgesamt zehn Personen an, darunter drei Kinder im Alter unter 14 Jahren.

Keiner der Personen trug eine Mund-Nase-Maske und sie unterschritten den Mindestabstand. Im weiteren Verlauf stellten die Beamten fest, dass die Personen aus verschiedenen Haushalten stammten.

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Sie gerieten in Streit, woraus sich ein Gerangel entwickelte, bei dem sich zwei Personen schlugen. Neben der Anzeige wegen Körperverletzung fertigten die Polizisten einen Bericht wegen der festgestellten Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung. 250 Euro für jede Person - außer den Kindern - werden in diesem Fall als Bußgeld erhoben.

Unabhängig von den Fällen in Kerpen und Bergheim, appelliert die Polizei nun nochmal mit Nachdruck an die Bevölkerung, sich an bestehende Corona-Maßnahmen zu halten und sich auf diese Weise vor Ansteckungen zu schützen.

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