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Debatte um Discounter in FriesheimDieses Problem hat ein möglicher Nahversorger

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Symbolbild

Erftstadt-Friesheim – Per Dringlichkeitsantrag von CDU-Fraktionschef Thomas Schmalen befasste sich der Stadtrat mit der weiteren Entwicklung zur Ansiedlung eines Nahversorgers/Discounters in Friesheim auf einem rund 10.000 Quadratmeter großen Grundstück gegenüber dem Friedhof. In einer Mitteilung des Projektentwicklers an Bürgermeister Volker Erner war von erfolgversprechenden Verhandlungen zur Realisierung des Bauvorhabens die Rede.

Der Investor konnte sich die erforderlichen Grundstücke sichern. Allerdings mit einer Ausnahme. Die Parzelle befindet sich mitten auf dem geplanten Areal. Das Grundstück gehörte einer Erbengemeinschaft, deren Nachkommen aber offenbar nicht mehr zu ermitteln sind, wie die Fraktionen im Stadtrat erfuhren. Der Investor regte daher an, im Rahmen eines Umlegungsverfahrens das Grundstücksproblem zu lösen.

CDU erwartet baldige Ergebnisse

Ein Umlegungsverfahren sei in solchen Fällen ein übliches Hilfsmittel, das auch in Erftstadt schon häufig Anwendung gefunden habe, so Schmalen. CDU, FDP und Freie Wähler unterstützen den Antrag der CDU, sodass dieser gegen die Stimmen der SPD und Grünen, die an dieser Stelle keinen Lebensmittelmarkt möchten, beschlossen wurde. Bereits in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses nach der Sommerpause erwartet die CDU konkrete Verhandlungsergebnisse des Investors sowie eine persönliche Vorstellung im Ausschuss. „Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Friesheim hat oberste Priorität und muss nach Kräften unterstützt und beschleunigt werden“, betont Schmalen.

Die SPD warnt derweil vor unbegründetem Optimismus. „Ohne im Besitz dieses Grundstückes zu sein, kann der Projektentwickler diese Fläche nicht bebauen. Die gesamte Planung ist damit hinfällig“, ist SPD-Fraktionschef Bernd Bohlen überzeugt. Für ihn und die Ortsbürgermeisterin Claudia Siebolds stellen sich eine Menge Fragen. Unter anderem diese: Hat der erste Projektentwickler die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unter Weglassen dieser Tatsache einleiten lassen? Hat er Verwaltung und Rat zwei Jahre lang an den erforderlichen Umsetzungsplänen arbeiten lassen – in der Hoffnung, das erforderliche Grundstück noch erwerben zu können?

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Somit sei fraglich, ob unter diesen Voraussetzungen der vorhabenbezogene Bebauungsplan überhaupt hätte eingeleitet werden dürfen. Unklar sei auch, ob die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft des Grundstücks tatsächlich nicht zu ermitteln sind. Es könne ja auch sein, dass ihm der Preis für das Grundstück zu hoch sei. Das Umlegungsverfahren verzögere die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes um weitere Jahre, fürchtet die SPD.

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