Bau in Erftstädter SolarsiedlungAnwohnerin legt Verfassungsbeschwerde gegen Kita ein

Lesezeit 3 Minuten
Der Bau des Kindergartens an der Solarsiedlung beschäftigt jetzt das Verfassungsgericht.

Der Bau des Kindergartens an der Solarsiedlung beschäftigt jetzt das Verfassungsgericht.

Erftstadt-Lechenich – Die Bodenplatte ist gegossen, der Bau der Kindertagesstätte am Rand der Lechenicher Solarsiedlung geht voran. Doch er könnte abrupt gestoppt werden. Claudia Schwanitz hat Verfassungsbeschwerde gegen das Projekt eingelegt. Die Bürgerin, die in der Solarsiedlung wohnt, fordert nicht nur, die Bauarbeiten zu stoppen, sondern auch, dass der Investor Colonia Kids das Grundstück wieder der Stadt übertragen soll.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat Schwanitz zwei Aktenzeichen zugeteilt – er wird den Fall also überprüfen. In einem 24-seitigen Schreiben hat Schwanitz dargelegt, warum sie die Baugenehmigung für nicht rechtmäßig hält. Mit ihrer Kritik an dem Vorgehen von Stadt- und Kreisverwaltung steht sie nicht allein da. Da aber nur eine Einzelperson Verfassungsbeschwerde einlegen könne, habe sie sich in das Thema eingearbeitet, sagt sie. Und erzählt von einem anderen Bewohner der Siedlung, der versuchte, den Bau mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stoppen.

Spezielle Regeln

Das Problem aus Sicht vieler Nachbarn: Wo jetzt die Kita entsteht, war eigentlich eine Versickerungsmulde geplant. Sie ist im Bebauungsplan 150 festgeschrieben. Denn die Solarsiedlung ist nicht einfach irgendein Wohngebiet, sondern Teil eines Landesprogramms und unterliegt damit speziellen Regeln.

Die Rechtslage

Seit 1. Januar 2019 kann jeder in NRW Verfassungsbeschwerde erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten eingeschränkt sieht. Er muss unmittelbar betroffen sein und bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.

Der Verfassungsgerichtshof kann eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein Gericht zurückverweisen, aber keinen Schadenersatz zusprechen und keine Strafverfolgung einleiten. (uj)

Wer dort bauen wollte, war verpflichtet, hohe Standards in puncto Wärmedämmung einzuhalten, die Emissionen für Heizung und Warmwasserbereitung zu begrenzen und eine Solaranlage zu installieren. Das ökologische Vorzeigeprojekt sollte mit vielen Grünflächen punkten. Und damit, dass alles Regenwasser, das in der Siedlung anfällt, auch hier versickern kann. Die Mulden gelten aber auch als Ausgleichsflächen, das heißt, sie sollen den Flächenverbrauch der Häuser und Straßen kompensieren.

Nun sind aber mit Beginn der Bauarbeiten viele Sträucher und kleine Bäume an der vorhandenen Mulde gerodet worden. Sie muss bei starken Regenfällen künftig mehr Wasser aufnehmen als geplant und soll aus Sicherheitsgründen eingezäunt werden. Und zwar mit einem 1,80 Meter hohen Stabgitterzaun. Die privaten Gärten sind alle deutlich niedriger umfriedet, da auch sie Teil des Grünflächenkonzepts sind.

Hohe Ansprüche

Schwanitz verweist in ihrem Schreiben an das Gericht auf die hohen Ansprüche, die im Leitfaden der Energieagentur NRW für Solarsiedlungen festgehalten sind. Dort sind nicht nur Dachhöhen, -neigungen und -ausrichtungen vorgeschrieben. Die Siedlung solle auch verkehrsberuhigt sein, mit in Schlaufenform angelegten Anliegerstraßen, die in eine Sammelstelle mündeten, wie die Bürgerin schreibt: „Der Bebauungsplan 150 entspricht neben den energetischen Anforderungen auch den sozialen und ökologischen geforderten Kriterien, die an Solarsiedlungen gestellt werden.“ Ein weiterer Punkt, der Schwanitz und ihren Mitstreitern im Magen liegt, ist der Verkehr zur Kita. Eltern und Erzieherinnen sollen über die Straße An der alten Burg fahren – auch das widerspreche der Planung für die Solarsiedlung, die für motorisierten Verkehr so wenig Raum wie möglich vorsehe.

Der Kita-Bau durch Colonia-Kids ist ohnehin umstritten. Die Verwaltung hatte dem Investor günstigere Vertragsbedingungen eingeräumt, als der Stadtrat beschlossen hatte. Am 15. Mai wird es dazu eine Sondersitzung des Rates geben.

KStA abonnieren