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Verdacht der BaugefährdungPolizei Köln ermittelt nach Hochwasser in Erftstadt

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Von oben kann man die Abbruchkante gut erahnen.

Köln/Erftstadt-Blessem – Nach der Staatsanwaltschaft Köln hat auch das Polizeipräsidium Köln Ermittlungen gegen unbekannt wegen des Anfangsverdachts der Baugefährdung in Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in Erftstadt-Blessem aufgenommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am 6. August ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weitere Details nannte Behörde um Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer jedoch nicht. Fest steht aber: Auch das Genehmigungsverfahren rund um die Kiesgrube werde von den Ermittlungsbehörden geprüft. 

Hochwasser in Erftstadt: Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren droht

Staatsanwältin Lisa Klefisch hatte zuvor bereits Anfang August erklärt, dass der Verdacht der Baugefährdung bestehe.

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Der Straftatbestand kann in diesem Fall sämtliche baulichen Maßnahmen an der Kiesgrube umfassen, zum Beispiel Erweiterungen oder Absicherungen. Grundlage ist der Paragraph 319 im Strafgesetzbuch: „Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baus oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Staatsanwaltschaft Köln prüft Einleitung weiterer Ermittlungen

„Anlass gab eine Strafanzeige und die mediale Berichterstattung über Auswirkungen der schweren regionalen Regenfällen mit katastrophalen Ausmaßen für den Bereich Erftstadt-Blessem“, teilte sie damals weiter mit.

Am 3. August wurde erstmals bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Köln zurzeit prüfe, ob Ermittlungen in Zusammenhang mit dem Hochwasser im Rhein-Erft-Kreis aufgenommen würden und sich Verantwortliche möglicherweise strafbar gemacht hätten. Dabei ging es unter anderem auch darum, ob Menschen vor der Katastrophe zu spät gewarnt worden seien.

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Staatsanwältin Klefisch kündigte außerdem an, dass aktuell noch geprüft werde, ob weitere Ermittlungen aufgenommen werden. „Dabei geht es um die Fragen, ob es aufgrund von Versäumnissen zuständiger Stellen zu vermeidbaren Personen- oder Sachschäden gekommen ist.“

Auch die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte am 6. August bekanntgegeben, dass sie Ermittlungen gegen den Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), wegen der Flutkatastrophe aufgenommen habe. Gegen ihn bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen, teilte die Behörde mit. Wenig später kündigte Pföhler an, sein Amt aus gesundheitlichen Gründen vorerst nicht mehr ausüben zu können.

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