Weniger Anträge als erwartetErftstadt ändert Spenden-Richtlinien für Flutopfer

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Abrissarbeiten Erftstadt-Blessem

Durch die Flut wurden ganze Straßenzüge zerstört.

Erftstadt – Es ist eine komfortable Situation, wie CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Schmalen kommentierte: Der Spendentopf bei der Stadtverwaltung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe leert sich langsamer als erwartet. Rund 7,5 Millionen Euro sind bisher auf dem Konto eingegangen, ausgezahlt wurden erst zwei Millionen Euro. Das berichtete Franz Holtz im Stadtrat. Der erste stellvertretende Bürgermeister ist Vorsitzender der Kommission, die für die Verteilung der Spenden an die Hochwasseropfer zuständig ist.

Bisher seien erst 986 Anträge auf Unterstützung bei der Stadt eingegangen. Offenbar seien viele Menschen anfangs bescheiden gewesen und hätten keine Hilfe beantragt, weil sie anderen, schwerer Betroffenen nichts wegnehmen wollten, so die Vermutung.

Spenden für Erftstädter Flutopfer: Limit jetzt bei 100.000 Euro

Damit mehr Erftstädter und Erftstädterinnen Geld aus dem Spendentopf bekommen können, sind nun die Richtlinien der Vergabe geändert worden. In der ersten Fassung waren 50.000 Euro Schaden die Obergrenze, bis zu der finanzielle Unterstützung beantragt werden konnte. Das Limit ist jetzt auf 100.000 Euro heraufgesetzt worden.

Zunächst hatte es geheißen, dass ein Schaden von mehr als 2000 Euro entstanden sein müsse, diese Grenze wurde auf 500 Euro gesenkt. Pro Antrag kann nun also mehr Geld ausgezahlt werden. Ob nun die Menschen, die bereits Geld beantragt und eventuell auch schon bekommen haben, sich erneut um die erhöhte Unterstützung bewerben müssen, wollte SPD-Fraktionsvorsitzender Axel Busch wissen. „Bereits gestellte Anträge werden automatisch gemäß der aktualisierten Richtlinie erneut bearbeitet“, heißt es dazu aus der Verwaltung.

Keine Frist mehr für Anträge auf Flut-Wiederaufbauhilfe

Es bleibt aber dabei, dass nur Haushalte in Frage kommen, deren Brutto-Jahreseinkommen bei Einzelpersonen nicht über 70.000 Euro liegt und bei Paaren bei 120.000 Euro. Pro Kind werden weitere 10.000 Euro auf das Einkommen aufgeschlagen.

Es gibt keine Frist mehr, innerhalb der Anträge gestellt werden müssen. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger sich wieder um die Hilfe bewerben. Die Formulare dafür gibt es im Rathaus und auf der Internetseite der Stadt. Dort kann man auch die aktualisierte Version der Richtlinie finden.

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Peter Kamp ist nach wie vor als Ombudsmann Ansprechpartner für Härtefälle. Betroffene können sich per E-Mail an ihn wenden. Die Nothilfekommission kann nach Rücksprache mit Kamp von den Richtlinien abweichen. Übrigens – auch darauf weist die Stadtverwaltung hin – kann auch weiterhin auf das Konto gespendet werden.

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