Kölner LandgerichtProzess gegen Frechener „Hells Angels“ eingestellt

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Hells Angels dpa

Ein Hells-Angels-Motorrad (Symbolbild)

Frechen/Köln – Ein schnelles Ende nahm vor dem Landgericht Köln der Prozess um den ehemaligen Rocker-Boss Günter L. (57) und weitere Mitbegründer der Gruppierung „Hells Angels MC Cologne“, die im Jahr 2012 vom NRW-Innenministerium verboten worden war. Im allseitigen Einverständnis stellte der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg das Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung ein, gegen Geldauflagen bis zu 2000 Euro.

Der Richter begründete die Einstellung auch damit, dass die vorgeworfenen Taten lange zurücklagen; die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft datierte aus dem Jahr 2013. Da sich die Beschuldigten nicht in U-Haft befanden, lagen die Akten mehrere Jahre unbearbeitet bei der Justiz.

Von Rocker-Szene gelöst

Seitdem hätten sich die Angeklagten von der Rocker-Szene gelöst und die Gelegenheit genutzt ihr Leben zu ändern. „Sie sind in der Gesellschaft angekommen“, sagte der Vorsitzende Richter über die fünf Männer.

Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sei zudem kaum aufzuklären. Hier ging es in erster Linie um eine Massenschlägerei in der Nähe des ehemaligen Vereinsheims, dem „Angel Place“ in Frechen. Der Richter wertete das Auftauchen der Rocker-Gruppierung „Outlaws“, mit der sich die „Hells Angels“ geprügelt hatten, am Clubheim der Konkurrenz als Provokation. Auch wollten Hauptbelastungszeugen mittlerweile nicht mehr aussagen.

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