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„Ein starkes Stück“Funkmast sorgt für mächtig Ärger bei Hürthern

Lesezeit 2 Minuten
Ein Funkmast wie dieser sorgt in Efferen für Unmut.

Ein Funkmast wie dieser sorgt in Efferen für Unmut.

Hürth-Efferen – Die Nachbarn fühlen sich überrumpelt. Vergangenen Montag wurde auf dem Dach des Mehrfamilienhauses Bellerstraße 80 eine Mobilfunk-Basisstation installiert. „Wir hätten es gerne gewusst, dann hätte man sich zusammensetzen können. Aber diese Nacht- und Nebelaktion ist schon ein starkes Stück“, sagt Engelbert Faßbender.

Die vier unmittelbaren Nachbarn, zu denen auch Engelbert Faßbender gehört, hätten am Donnerstag, 29. Juli, einen Zettel mit dem Hinweis auf „Kranarbeiten an der Antenne“ am Montag, 2. August, in ihren Briefkästen gefunden. Auf seinen Anruf habe die Vermieterin barsch reagiert, Informationen habe er allerdings nicht bekommen. Auch der Redaktion gegenüber wollte sie sich nicht äußern.

Ärger um Funkmast in Hürth: SPD verlangt Aufklärung

Die SPD-Fraktion verlangt Aufklärung, sie hat Bürgermeister Dirk Breuer einen Fragenkatalog geschickt. Unter anderem möchte sie erfahren, ob die Verwaltung von dem Vorhaben wusste und ob eine Genehmigung erforderlich gewesen sei.

Wie Stadtbaudirektor Manfred Siry auf Nachfrage mitteilt, wurde im Dezember 2020 ein Bauantrag zur Installation einer Mobilfunk-Basisstation auf dem Wohngebäude Bellerstraße 80 gestellt. Die Genehmigung sei am 1. Februar erteilt worden. „Die sichtbare Länge des Mastes soll circa 6,50 Meter über Dachfirst betragen.“

„Eine unzumutbare Störung des Ortsbildes ist nicht gegeben“

Bauordnungsrechtlich – es greift das Landesrecht – sei der beantragte Mast mit 6,50 Höhe genehmigungsfrei, eine Genehmigung wäre es ab einer Höhe von 15 Metern erforderlich. „Allerdings war für das Vorhaben eine bauplanungsrechtliche Genehmigung (es gilt Bundesrecht, d. Red.) erforderlich“, so Siry weiter.

Für das Gebiet gebe es keinen Bebauungsplan, nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches sei es als allgemeines Wohngebiet einzustufen. „Mobilfunkmasten sind dort ausnahmsweise zulässig. Die Ausnahme wurde zugelassen, weil sie städtebaulich vertretbar ist und die flächendeckende Mobilfunkversorgung im öffentlichen Interesse ist.“ Da das Haus am Rande der Bellerstraße liege und sich eine größere bewaldete Fläche anschließe, sehe die Verwaltung den Standort als geeignet an. Siry: „Eine unzumutbare Störung des Ortsbildes ist nicht gegeben. Die Standortbescheinigung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern der Bundesnetzagentur lag vor.“

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Wie der Stadtbaudirektor weiter mitteilt, war die Verwaltung nicht verpflichtet die Nachbarn, den „Angrenzer“ oder den Planungsausschuss zu informieren. Letztere hatte 2007 „Leitlinien für die Standortauswahl neuer Mobilfunkanlagen“ beschlossen. Er sah vor, dass beantragte Mobilfunkeinrichtungen in der Nähe – im Umkreis von rund 100 Metern – von „sensiblen Einrichtungen“ dem Planungsausschuss mitgeteilt werden müssten. Siry: „Dies war nicht der Fall. Der Waldkindergarten liegt weit mehr als 100 Meter entfernt.“ Außerdem seien die Leitlinien des Planungsausschusses von 2007 von der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt.

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