Baumbestattung statt FriedwaldHürther Hauptausschuss beschließt neue Friedhofssatzung

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Auch die kleinen Friedhöfe, wie hier an der Steinackerstraße in Kendenich, sollen erhalten bleiben.

Auch die kleinen Friedhöfe, wie hier an der Steinackerstraße in Kendenich, sollen erhalten bleiben.

Hürth – Beim Ziel waren sich noch alle einig: Die acht Friedhöfe in den Ortsteilen sollen erhalten werden, die Bestattungsgebühren möglichst stabil bleiben und auch neue, weniger teure Bestattungsformen angeboten werden. Das soll dazu führen, dass weniger Hürther außerhalb der Stadtgrenzen beigesetzt werden und es weniger ungenutzte Grabflächen gibt, deren Pflegekosten auf alle Nutzer umgelegt werden müssen. Doch über einige Details gab es dann Diskussionen im Hauptausschuss.

Neben Sarg- und Urnenbestattungen wird es künftig auf fast allen Hürther Friedhöfen auch die Möglichkeit der Baumbestattung geben. Die Asche der Verstorbenen wird an den Wurzeln verstreut, an einem Baum können Gedenkplaketten angebracht werden.

Keine Kolumbarien

Die Sozialdemokraten forderten darüber hinaus, weitere, kostengünstigere Bestattungsformen wie die anonyme Urnenbestattung in einem naturbelassenen Friedwald anzubieten. Der SPD-Stadtverordnete Heiko Twellmann verwies darauf, dass sich viele Hürther eine Beisetzung in Hürth nicht leisten könnten.

Doch Bürgermeister Dirk Breuer befürchtet, dass durch einen Friedwald die anonymen Urnenbestattungen und die Wurzelbestattungen auf den Friedhöfen „überwiegend verdrängt“ würden. Das würde zu Mindereinnahmen um die 100.000 Euro führen, die dann auf die anderen Bestattungsarten umgelegt werden müssten. Im Gespräch mit Bestattern und Kirchenvertretern habe sich darüber hinaus kein Bedarf für diese Bestattungsform ergeben. Die von der SPD beantragte Einrichtung von Kolumbarien – Urnenwände oder Urnenstelen – lehnte die Verwaltung als zu teuer ab.

Gebühren dürften nicht willkürlich festgesetzt werden

Auch mit ihrer Forderung, die Grabnutzungsgebühr auf den neuen Sternenkinderfeldern für Kinder, die während oder kurz nach der Geburt gestorben sind, für die Angehörigen zu streichen, konnte sich die SPD nicht durchsetzen. Dem Christdemokraten Rüdiger Winkler wollte nicht einleuchten, warum bei den Grabnutzungsgebühren zwischen Totgeburten und später gestorbenen Kindern unterschieden werden solle. Winkler ergänzte: „Gebühren bemessen sich nicht nach dem Grad der Trauer, sondern nach dem Kommunalabgabengesetz.“ Bürgermeister Dirk Breuer hatte zuvor rechtliche Bedenken geäußert. Gebühren dürften nicht willkürlich festgesetzt werden, sonst könne ein Kläger womöglich die gesamte Friedhofssatzung vor Gericht kippen. Mit der neuen Friedhofssatzung, die der Stadtrat noch bestätigen muss, wird auch der Anteil des öffentlichen Grüns auf den Friedhöfen, für dessen Pflege die Allgemeinheit aufkommen muss, von 25 auf 35 Prozent erhöht. Außerdem beträgt die Nutzungsdauer für Gräber künftig einheitlich 25 Jahre und kann für bis zu weitere 25 Jahre verlängert werden.

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