BraunkohleOVG macht Vergleichsvorschlag im Streit um Hambacher Forst

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Auseinandersetzungen Hambacher Forst6

Es gab Auseinandersetzungen zwischen Polizisten und Aktivisten im Hambacher Forst.

Kerpen – Im Streit um die Rodung des Hambacher Waldes für den Braunkohletagebau (hier mehr lesen) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster den Beteiligten einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.

Er sieht vor, dass der Tagebaubetreiber RWE Power bis zum 31. Dezember keine weiteren Abholzungen und Rodungen in dem fraglichen Gebiet unternimmt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Zugleich solle das Land einen Sachverständigengutachten einholen, in dem geklärt wird, ob die Fläche die Kriterien für ein besonders geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Areal (FFH) erfüllt. Der Vergleichsvorschlag kann bis zum 15. Dezember angenommen werden.

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Gewaltsame Proteste im Hambacher Wald

Seit langem wird um den Hambacher Wald gestritten. In den vergangenen Wochen und Monaten war es immer wieder zu gewaltsamen Protesten gekommen (hier mehr lesen). RWE Power hält die Rodungen für den Fortführung des Tagebaus für unerlässlich.

Das OVG hat die Abholzungen vorerst untersagt - nach einer Beschwerde des Umweltverbands BUND gegen einen Kölner Gerichtsbeschluss, der nur für einen kleineren Teil des Waldes einstweiligen Rechtsschutz gewährt hatte. (dpa)

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