BUND klagt gegen RWEHambacher Forst soll Schutzgebiet für Fledermäuse werden

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Der Hambacher Forst wird wegen des Tagebaus Zug um Zug gerodet. Dagegen protestieren Naturschützer und Anrainer.

Der Hambacher Forst wird wegen des Tagebaus Zug um Zug gerodet. Dagegen protestieren Naturschützer und Anrainer.

Kerpen – Zwei Biologen, zwei Meinungen: Ende April hatte der Kieler Wissenschaftler Ulrich Mierwald im Auftrag von RWE noch berichtet, dass die Bechstein-Fledermaus auf den Hambacher Forst nicht angewiesen sei. Der Wald dürfe folglich abgebaggert werden, da dies den Erhalt der Tierart nicht gefährde. Nun sagt sein Kollege Matthias Schreiber bei einer Pressekonferenz des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Buir so ziemlich genau das Gegenteil: Der Hambacher Wald beherberge mit rund 80 Weibchen die höchste Population der streng geschützten Fledermausart in der atlantischen Region Deutschlands und habe deshalb eine „herausragende“ Bedeutung für den Erhalt der Tierart.

Der Wald müsse deshalb als FFH-Gebiet bei der Europäischen Union zwingend nachgemeldet werden und dürfte dann nicht weiter abgebaggert werden. „Die Rechtsvorschriften sind eindeutig“, betont er. Ob das wirklich so ist, müssen Gerichte entscheiden. Nach dem aktuellem Stand darf RWE den Wald ab dem 1. Oktober 2018 weiter roden. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den dafür nötigen Hauptbetriebsplan für den Tagebaubetrieb bis 2020 Ende März genehmigt.

Drei Klagen gegen RWE

Der BUND klagt schon seit 2018 gegen die Zulassung dieses Hauptbetriebsplanes. Entschieden ist die Klage noch nicht. Zudem hat er nun auch eine neue Klage gegen die Zwangsenteignung eines Grundstückes im Bereich des Waldes eingeleitet. Eine dritte Klage läuft gegen die Zulassung des dritten Rahmenbetriebsplanes für die Fortführung des Tagebaus in der Zeit von 2020 bis 2030.

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Notfalls werde man ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln anstreben, um Rodungen ab dem 1. Oktober zu verhindern. Dabei scheue man – wie im vergangenen Jahr – natürlich auch den Gang in die höhere Instanz, zum Oberverwaltungsgericht Münster, nicht, erläuterte BUND-Geschäftsführer Dirk Jansen.

Rechtsanwalt Dirk Teßmer unterstützt das BUND-Anliegen. Er sei sehr zuversichtlich, die Gerichte davon überzeugen zu können, dass das Land in Sachen Hambacher Forst unrechtmäßig agiere. Es gehe diesem nur darum, den „Tagebau schützen“ zu wollen.

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So spiele es keine Rolle, dass der Braunkohleplan Hambach schon 1977 von der Landesregierung genehmigt worden sei. Wirtschaftliche Gründe oder alte Planungen dürften kein Argument dafür sein, ob ein FFH-Gebiet gemeldet wird oder nicht. Auch gebe es hier keine Meldefrist. Dies bestätigten eindeutige Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes.

Hoffnung auf neue Kohlekomission in Berlin

Auch die von RWE groß angelegten Artenschutzmaßnahmen seien zumindest für die Bechstein-Fledermaus fragwürdig, ergänzte Schreiber. Wie berichtet, werden für Millionenbeträge Schutzstreifen und Grünbrücken über Autobahnen angelegt, damit Tiere aus dem Hambacher Forst in andere Wälder – etwa nach Nörvenich – abwandern können: „Das ist ein Präzedenzfall“, sagt Schreiber. Niemand könne wissen, ob sich neben anderen Tierarten auch die Bechstein-Fledermaus wirklich entlang der Schutzstreifen bewegen werde.

Hoffnungen setzt der BUND aber auch auf die neue Kohlekommission, die nächste Woche in Berlin erstmals zusammentrifft. In dem Gremium, das über den Kohleausstieg beraten soll, sitzen auch Vertreter des BUND und kohlekritischer Initiativen, etwa Antje Grothus von „Buirer für Buir“. Solange die Kommission noch berate, könne im Wald nicht gerodet werden, so Jansen. „Es muss ein Moratorium geben, sonst fliegt die Kohlekommission wieder auseinander.“ Ein solches Moratorium müsse es auch für die Kraftwerksplanung in Niederaußem gebe.

Ein sofortiger und endgültiger Rodungsstopp an der aktuellen Böschungskante würde dabei nicht gleich das Ende des Tagebaubetriebes Hambach bedeuten, erläuterte BUND-Sprecher Thomas Krämerkämper. Zwar sollten dann schon gerodete Gebiete, deren biologisch wertvolle Bodenoberfläche aber noch nicht abgetragen ist, wieder aufgeforstet werden. Doch selbst unter den schon gerodeten und abgetragenen Flächen lägen noch rund 120 Millionen Tonnen Kohlevorräte, die weiter gefördert werden könnten. „Das reicht für drei, vier Jahre.“

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