Kerpener Freibad und Hallenbad vor ÖffnungAuf diese Regeln müssen Besucher achten

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Das Freibad in Türnich soll am 5. Juni wieder öffnen.

Kerpen – Angesichts der sinkenden Inzidenzzahlen und des schönen Wetters plant die Stadt Kerpen, das Freibad in Türnich und das Hallenbad in Kerpen-Mitte ab Samstag, 5. Juni, wieder zu öffnen. Das Freizeitbad Erftlagune zwischen Horrem und Sindorf soll aber voraussichtlich erst am 1. Juli geöffnet werden. Dort seien noch dringende Reparaturarbeiten zu erledigen, hieß es.

Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis den Grenzwert von 50 unterschritten hat, ist jetzt die Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzordnung erreicht und die Öffnung zulässig.

Diese Corona-Regeln gelten im Türnicher Bad

Das Türnicher Bad soll täglich von 10 bis 13.30 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr öffnen. Die Zahl der Gäste, die sich gleichzeitig im Bad aufhalten dürfen, beläuft sich auf 325. Kommen mehr Besucherinnen und Besucher, müssten sie abgewiesen werden.

Auf dem Freibadgelände gilt – mit Ausnahme der Becken, Duschen und der Liegewiese – Maskenpflicht. Kinder unter zehn Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen das Freibad nutzen.

Hierauf müssen Besucher des Kerpener Hallenbades achten

Auch das Hallenbad neben dem Gymnasium in Kerpen, Philipp-Schneider-Straße, wird am Samstag, 5. Juni, mit einer begrenzten Besucherzahl von bis zu 40 Menschen für das Frühschwimmen öffnen.

Geöffnet wird montags bis freitags von 6 bis 8 Uhr sowie samstags, sonntags und in den Ferien von 6 bis 10 Uhr. Auch hier gilt die Maskenpflicht mit Ausnahme der Becken und der Duschen.

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Um das Freibad Türnich oder das Hallenbad in Kerpen-Mitte nutzen zu können, muss am Eingang entweder ein negativer Coronatest (schriftlich oder digital /nicht älter als 48 Stunden), ein Nachweis über die vollständige Impfung oder ein Nachweis über die Genesung vorgezeigt werden.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.

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