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Misshandeltes Baby in Kerpen gestorbenAuch Mutter nach Ilias' Tod freigesprochen

Lesezeit 2 Minuten
Die Angeklagte und Rechtsanwalt Dr. Mario Geuenich beim Auftakt des Revisionsverfahrens.

Die Angeklagte und Rechtsanwalt Dr. Mario Geuenich beim Auftakt des Revisionsverfahrens.

Köln/Kerpen – Der Tod des sieben Monate alten Ilias aus Kerpen wird wohl für immer ungesühnt bleiben. Das Kölner Landgericht sprach die Mutter des Kindes im Revisionsverfahren frei.

Im Februar 2019 war die 25-Jährige wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte ihren Sohn im März 2018 nach einer Hirnblutung, wie später festgestellt wurde, tot in seinem Bettchen in der Kerpener Wohnung der Familie gefunden. Die Verletzungen sind laut Gutachten durch einen kantigen Gegenstand entstanden, gegen den das Kind nach Gewalteinwirkung gestoßen war.

Kerpen: Eltern von Ilias beide freigesprochen

Angeklagt wurden sowohl die Mutter als auch der Vater. Ilias wies zum Zeitpunkt seines Todes blaue Flecken, Kratzwunden und Verschmutzungen auf. Im ersten Prozess hatte das Gericht den Vater freigesprochen und die Mutter verurteilt. Daraufhin legte diese Widerspruch ein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil daraufhin auf. Nach Auffassung des BGH war nicht auszuschließen, dass der Vater dem Baby die tödlichen Verletzungen zugefügt hatte.

Da nun auch die Mutter freigesprochen wurde, kann keiner der beiden Eltern mehr für den gewaltsamen Tod des Jungen belangt werden. Beide Freisprüche sind inzwischen rechtskräftig. Nur ein Geständnis könnte noch zu einer Verurteilung führen.

„Einer von beiden muss es aber ja gewesen sein“

„Ich hatte das Gefühl, dass die Kammer von Anfang an wusste, dass die Verurteilung meiner Mandantin falsch war“, sagt Rechtsanwalt Dr. Mario Geuenich. Deshalb sei der Revisionsprozess auch so schnell gegangen. Er dauerte zwei Wochen. „Einer von beiden muss es aber ja gewesen sein“, sagt Geuenich. Dass niemand für den Tod des Jungen verantwortlich gemacht worden sei, sei „unbefriedigend“.

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Im Prozess hatte der Rechtsanwalt für seine Mandantin erklärt, dass sie die Schuld am Tod bei ihrem Ehemann sehe. Die 25-Jährige wolle sich nun scheiden lassen und genau wie ihr Mann das Sorgerecht für den erstgeborenen Sohn beantragen. Der Vater verstehe hingegen nicht, wieso die Familie keine gemeinsame Zukunft habe, berichtet der Rechtsanwalt.

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