Verwaltungsgericht hat entschiedenProtestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden

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Seit 2012 befindet sich das Protestcamp von Kohlegegnern auf einer privaten Wiese am Rand des Hambacher Forstes.

Seit 2012 befindet sich das Protestcamp von Kohlegegnern auf einer privaten Wiese am Rand des Hambacher Forstes.

Kerpen – Das Protestcamp auf einer Wiese am Hambacher Forst muss geräumt werden. Dies hat nun das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.

Es erklärte eine Räumungsverfügung des Kreises Düren für rechtmäßig, mit welcher der Kreis den Eigentümer der Wiese, den Buirer Steuerberater und Kohlekritiker Kurt Claßen, dazu zwingen will, dafür zu sorgen, dass alle baulichen Anlagen auf der Wiese entfernt und dort auch keine neuen Anlagen errichtet werden.

Bereits die zweite Verfügung

Die Räumungsverfügung des Kreises Düren ist schon die zweite. Eine erste Räumungsverfügung aus dem Jahr 2013 war schon 2019 vom Verwaltungsgericht Aachen, dem Oberverwaltungsgericht Münster und auch dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für rechtmäßig erklärt worden.

Da die Bauten, gegen die sich diese Räumungsverfügung richtete, mittlerweile aber auf der Wiese nicht mehr vorhanden, sondern durch andere ersetzt worden waren, war die Verfügung gegenstandslos geworden. Der Kreis Düren musste eine neue Räumungsverfügung erlassen. Diese kam dann 2018. Claßen hatte dagegen wieder Klage erhoben, nun ist diese Klage vom Gericht in Aachen abgelehnt worden. Gegen das Urteil kann er nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen.

Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt

In seiner jüngsten Entscheidung hat das Verwaltungsgericht deutlich gemacht, dass das Protestcamp kein sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben sei, welches wegen der besonderen Anforderungen an die Umgebung oder seiner nachteiligen Wirkung im Außenbereich zulässig sei. Auch wurde betont, dass sich der Kläger nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen könne, um das Verbot des Bauens zu umgehen. Denn geschützt sei nur die friedliche Versammlung ohne Waffen. Davon könne angesichts regelmäßiger gewalttätiger Aktionen und Straftaten am Hambacher Forst keine Rede sein.

So habe die Polizei gerade erst mitgeteilt, dass es dort zu 365 Strafanzeigen gekommen sei. Vor diesem Hintergrund könne nicht mehr von einem friedlichen Charakter gesprochen werden.

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Nach Meinung von Claßen sind die Campbewohner aber friedlich. Er wirft der Polizei vor, mit manipulierten Zahlen zu arbeiten. So hat es nach Angaben der Polizei 2019 im gesamten Bereich Hambacher Forst 201 Strafanzeigen, 2020 dann 146 Strafanzeigen und 2021 bis April 18 Strafanzeigen gegeben. Es gebe keine Beweise, dass diesen „Strafanzeigen auch Straftaten von Angehörigen des Wiesencamps zugrunde liegen“, sagt Claßen. Er überlege nun mit Mitstreitern, ob er der Räumungsverfügung Folge leisten werde.

Der Kreis Düren will die Urteilsbegründung prüfen und erst einmal abwarten, ob Claßen einen Antrag auf Berufung stellt.

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