Klimabeschlüsse der BundesregierungIm Rhein-Erft-Kreis herrscht Uneinigkeit

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Auch im Rhein-Erft-Kreis sind die Klimabesclüsse der Bundesregierung großes Thema.

Rhein-Erft-Kreis – Während der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif die neuesten Klimabeschlüsse der schwarz-roten Bundesregierung als voreilig kritisiert, sagt seine Herausforderin um das Direktmandat im Wahlkreis 92, die Köttingerin Marion Sand (Grüne): „Es war absolut notwendig und kann nur ausdrücklich begrüßt werden, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz schnellstmöglich anpassen will.“

Seif hatte zuvor erklärt: „Markenkern christdemokratischer Politik ist es, Entscheidungen faktenbasiert zu treffen. Das vermisse ich bei dem jetzigen Kabinettsbeschluss.“

Wunschdenken

Treibhausgasneutralität bis 2045 und die Erhöhung des Minderungsziels bis 2030 auf mindestens 65 Prozent seien Wunschdenken, so Detlef Seif. Für Sand kommen die Beschlüsse des Bundeskabinetts keineswegs zu früh: „Bedauerlich ist eher, dass es dies erst auf Druck des höchstrichterlichen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes getan hat, welches der Regierung die Verletzung freiheitlicher Grundrechte nachfolgender Generationen attestiert hat“, reagiert die Grüne auf Seifs Mitteilung.

Die angestrebten Ziele würden dem Urteil insofern gerecht. „Damit nähert sich die Bundesregierung den langjährigen Forderungen der Grünen und der jungen Generation an.“ Sand sieht die Energieversorgung dank steigenden Anteils der erneuerbaren Energien als gesichert. Seif befürchtet hingegen, dass die Änderung des Klimaschutzgesetzes die Energieversorgung gefährdet: „Wir müssen auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Blick behalten.“ Die drohende hohe Kostenbelastung der Bürgerinnen und Bürger sei unverhältnismäßig. „Auch für die vorgesehene Regelung, die Vermieter zur Hälfte am CO2 -Preis der Heizkosten zu beteiligen, habe ich kein Verständnis. Die Heizkosten hängen maßgeblich vom Heizverhalten des Mieters ab, was der Vermieter letztlich nicht beeinflussen kann.“

Seif kritisiert das „Hauruck-Verfahren“

Seif rügt, dass Änderungen zum Klimaschutzgesetz nun im „Hauruck-Verfahren“ durchgesetzt werden sollen. „Das Gericht hat uns bis Ende 2022 Zeit gegeben, die Fortschreibung der Minderungsziele ab dem Jahr 2031 zu regeln. Diese Zeit sollten wir uns nehmen und nutzen, um hochwertige Regelungen zu treffen, die auf belastbaren Daten beruhen.“

Belastbare Daten, Untersuchungen und Szenarien lägen längst vor, entgegnet Sand. Das Gericht habe festgestellt, dass eine erstmalige Überprüfung der Emissionen im Jahr 2025 vorhersehbar zu spät sei und daher vorher weitere Festlegungen konkretisiert werden sollten.

Faktenbasiert

„Das Bundesverfassungsgericht fordert im Urteil Generationengerechtigkeit und stärkt damit die für das Klimaschutzgesetz 2019 von der SPD geforderten stärkeren Anstrengungen zum Klimaschutz“, betont Dagmar Andres (SPD) aus Lechenich, die ebenfalls im Wahlkreis 92 für den Bundestag kandidiert.

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Der Expertenrat, der die Bundesregierung in Klimafragen sehr wohl faktenbasiert berate, halte das Ziel für erreichbar, die Novelle trage dem Urteil des Gerichts Rechnung und verhindere unzumutbare Belastungen für die jungen Generationen. „Insbesondere Industrie und Energiewirtschaft haben schon große Beiträge geleistet, wohingegen bei Gebäuden, Verkehr und Landwirtschaft nicht so kurzfristig und stark Emissionen eingespart werden können“, sagt Andres. Der Ausbau erneuerbarer Energien sei eine der günstigsten Möglichkeiten, Emissionen einzusparen. Die Kosten dürften nicht zu sozialen Verwerfungen führen. „Ich begrüße, dass Mieter und Vermieter je zur Hälfte am CO2 -Preis für Heizkosten beteiligt werden.“

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