Bis 2020 wird Kies abgebautPulheimer See soll von der Stadt rekultiviert werden

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Noch bis zum 30. September 2020 darf das am Pulheimer See angesiedelte Unternehmen Kies abbauen.

Noch bis zum 30. September 2020 darf das am Pulheimer See angesiedelte Unternehmen Kies abbauen.

Pulheim/Köln – Der Kiesabbau am Pulheimer See endet am 30. September 2020. Das ist der Kernpunkt eines Vergleichs, den die Stadt Pulheim als Klägerin und der Beklagte, der Unternehmer Paul Eßer, gestern nach längerer Erörterung vor dem Oberlandesgericht Köln geschlossen haben (Az: 22 U 170/18).

Außerdem verpflichtet sich der Unternehmer, die Grundstücke von sämtlichen Aufbauten und Einrichtungen zu befreien und geräumt der Stadt zu übergeben. Grundlage für beide Vereinbarungen ist ein Planfeststellungsbeschluss vom 29. Juni 1994. Nach der Räumung wird der Unternehmer das Gelände, wie vertraglich mit der Stadt Pulheim vereinbart, unverzüglich rekultivieren. Verpachtet er die Grundstücke weiter oder überlässt den Besitz einem Dritten, wird ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro fällig.

Berufung eingelegt

Im Laufe der Jahre haben die Stadt und Paul Eßer wiederholt Rechtsstreitigkeiten ausgefochten. „Es gab Differenzen über die Art und den Umfang der Auskiesung“, der Unternehmer habe sich nicht an den Vertrag gehalten, erläuterte der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Waters.

Vor dem OLG trafen sich die beiden Parteien gestern, da Eßer gegen ein Urteil des Landgerichtes Köln vom Juli 2018 Berufung eingelegt hatte. Die Stadt hatte geklagt, da das Unternehmen seinen Betrieb nicht eingestellt hatte, obwohl ihrer Ansicht nach vereinbart war, dass ab Ende 2015 dort kein Kies mehr abgebaut werden dürfe.

Das Landgericht Köln hatte seinerzeit eine „nicht zu vertretende Verzögerung“ festgestellt und den Unternehmer verklagt, die Grundstücke zu räumen und herauszugeben, da die vereinbarte Auskiesungszeit abgelaufen sei.

Vergleich vorgeschlagen

Ganz so eindeutig war der Sachverhalt für den 22. Zivilsenat am OLG allerdings nicht. Zum einen, weil das Landgericht „gegen Verfahrensgrundsätze verstoßen“ habe, wie Waters erläuterte. Zum anderen, da der Sachverhalt „etwas komplex“ sei. Die Akte sei sehr dünn, was der Senat generell begrüße, „aber es wäre hilfreich gewesen, wenn Sie uns etwas geholfen hätten. Wir haben praktisch nichts in der Akte“, so Waters an die Adresse beider Parteien.

Bei einigen entscheidenden Punkten „können wir nur mutmaßen“, räumte Waters ein. Das gelte beispielsweise für die Frage, wann die Stadt die Grundstücke freigegeben und dem Unternehmer das Signal gegeben hat »so, jetzt könnt ihr anfangen«. Auch die Frage, ob die Auskiesungsdauer abgelaufen ist oder nicht, konnte der Senat „nicht verlässlich beurteilen“. Da es „vielfältige Streitpunkte“ gebe, „die wir nicht beseitigen können“, hatte der Senat einen Vergleich vorgeschlagen.

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