PulheimRadfahrer beleidigt Zehnjährigen nach Unfall und schickt ihn zu einer Apotheke

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Symbolbild

Pulheim – Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises ist auf der Suche nach einem Radfahrer, der am Dienstag nach einem Zusammenstoß ein Kind beleidigt haben soll und im Anschluss geflüchtet ist.

Ein zehn Jahre alter Junge soll am Dienstagmorgen gegen 7.30 Uhr mit zwei weiteren Kindern (neun und zehn Jahre alt) auf dem Schulweg gewesen sein. Die drei fuhren nach Auskunft der Polizei auf auf ihren Fahrrädern hintereinander auf der rechten Seite des Radweges an der Nettegasse in Richtung Stommeln.

Pulheim: Fahrradfahrer rät Kindern, zur Apotheke zu gehen

Auf dem Weg soll ihnen dann ein Mann entgegengekommen sein, der mit seinem Rad mittig des Weges fuhr. Als er an den Kindern vorbeifuhr, stieß der Mann gegen das linke Pedal des Zehnjährigen. Der Junge stürzte daraufhin und verletzte sich. Der Erwachsene soll ihn nach dem Zusammenstoß zunächst beleidigt haben. Im Anschluss half er dem Kind nach Aussage der Zeugen auf und riet ihm, zu einer Apotheke zu gehen. Danach setzte sich der Mann wieder auf sein Fahrrad und fuhr Richtung Hahnenstraße davon.

Die Schulkinder hörten laut Polizei auf den Rat des Mannes und gingen im Anschluss zu einer Apotheke. Weil diese noch geschlossen hatte, machte sich der Junge daraufhin auf den Weg nach Hause, wo sich seine Mutter um ihn kümmerte und ihn zu einem Arzt brachte. Danach gingen beide gemeinsam zur Polizei.

Rhein-Erft: Polizei sucht Zeugen

Das Verkehrskommissariat in Hürth hat jetzt die Ermittlungen aufgenommen und bittet den Radfahrer und weitere Zeugen, sich telefonisch unter 02233/520 oder per Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de zu melden.

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Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass bei Unfällen mit Kindern „in jedem Fall die Polizei und auch Rettungskräfte hinzugerufen werden“ sollten. Oftmals ständen Kinder unter Schock und geben fälschlicherweise an, sie seien unverletzt. „Um hier jeglichen Zweifel auszuräumen, wählen Sie bei einem solchen Verkehrsunfall den Notruf 110 der Polizei oder 112 der Feuerwehr“, macht die Polizei deutlich. (ve)

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