Rhein-Erft-KreisIn Kerpen regt sich erster Protest gegen „Montagsspaziergänge“

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Corona Demo Kerpen II

Corona-Demo in der Kerpener Innenstadt (Archivfoto).

Rhein-Erft-Kreis/Kerpen – Auch für nächsten Montag sind im Kreis wieder Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zu erwarten. Wie Polizeisprecher Thomas Held auf Anfrage mitteilt, sei in Wesseling ein solcher „Spaziergang“ angezeigt, ebenso in Erftstadt-Lechenich. Möglicherweise gebe es noch mehr, dazu konnte Held aber keine Angaben machen.

In den Vorwochen waren bereits in Kerpen Hunderte durch die Stadt gezogen, am nächsten Montag wird es laut Held wieder so sein. Dagegen regt sich nun auch Protest. So hat die Piratenpartei zum selben Zeitpunkt für Montag, 18 Uhr, zu einer „Mahnwache für die Corona-Toten“ auf dem Rathausvorplatz, Jahnplatz 1, aufgerufen. Es gehe um „Solidarität mit medizinischem Personal, Pflegekräften, Polizei und all jenen, die ihren Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten“, sagt die Stadtverordnete Alessa Flohe von den Piraten.

Kerpener Parteien kritisieren Montagsspaziergänge

Flohe stellt klar: „Wir haben nichts dagegen, wenn die Leute auf die Straße gehen und Politik kritisieren.“ Auch sei es so, dass ihrem Eindruck nach mehr als 90 Prozent der Teilnehmer der „Montagsspaziergänge“ keine Extremisten seien. Doch zeige sich auch in Kerpen, dass bei diesen Veranstaltungen rechte Parteien mitmachten und diese für ihre Zwecke instrumentalisierten.

Man dürfe ihnen nicht das Feld überlassen. Die Mahnwachen sollen regelmäßig – eventuell in verschiedenen Stadtteilen – stattfinden. Auch andere Parteien in Kerpen kritisieren die „Montagsspaziergänge“. So fordern SPD, Grüne, Linke, UWG gemeinsam mit den Piraten dazu auf, daran nicht teilzunehmen.

Rhein-Erft-Polizei: Demos müssen angezeigt werden

Wie Polizeisprecher Held sagt, müssten solche Aktionen unter freiem Himmel angezeigt, früher hieß es angemeldet, sein. Wer das nicht tue, verstoße gegen das Versammlungsrecht. Laut Held ein echter Straftatbestand, der mit einer Geldstraße oder sogar mit Freiheitsentzug geahndet werden könne. Die Polizei erstellt im Falle einer nicht angezeigten Demonstration Strafanzeige.

Vorigen Montag war es im Kreis zu mehreren nicht angezeigten Veranstaltungen gekommen. Auf die angezeigten Demos könne man sich personell einstellen, weil der Veranstalter eine Personenzahl angeben müsse. Aber auch für solche, von denen die Polizei nicht wisse, stehe Personal zur Verfügung. Manchmal erfahre die Behörde auch über Soziale Medien von Demos. Auch Ordnungsämter oder andere Dienststellen könnten hilfreich sein.

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Vor Ort sehe erkenne man häufig den Versammlungsleiter zum Beispiel daran, dass er ein Megafon nutze. Ist nicht erkennbar, wer dazu aufgerufen hat, stellt die Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt und leitet die Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter.

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