Hoher InzidenzwertCorona-Maßnahmen in Wesseling bis Ende Mai verlängert

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InnenstadtWesseling

In der Wesselinger Innenstadt gilt weiterhin Maskenpflicht.

Wesseling – Der Krisenstab der Stadt Wesseling hat beschlossen, die Maskenpflicht sowie die Alkohol-, Picknick- und Grillverbote erneut zu verlängern. Die Allgemeinverfügung gilt nun bis einschließlich Montag, 31. Mai. 

In Wesseling lag der Inzidenzwert am Montag bei 159,6 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Die erweiterte Maskenpflicht gilt weiterhin für das Naherholungsgebiet Entenfang inklusive Skaterpark und Hundefreilauffläche sowie im Landschaftspark Eichholz für den Bereich rund um den Teich und an der Hundefreilauffläche. Die Maskenpflicht gilt zudem im Umkreis von 50 Metern um die Eingangsbereiche von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Wesseling: Auch Wasserpfeifen jetzt verboten

Neu ist ein zusätzliches Wasserpfeifenverbot in den Zonen, in denen auch das Alkoholverbot greift. „Unser Kommunaler Ordnungsdienst kontrolliert stetig die Fußgängerzone und die Naherholungsgebiete und musste feststellen, dass das Alkohol-, Picknick- und Grillverbot ergänzt werden muss“, sagt Bürgermeister Erwin Esser.

„Das Ziel dieser Verbote ist es, Gruppenbildungen zu unterbinden. Offensichtlich müssen wir hier noch nachsteuern und auch das Rauchen von Wasserpfeifen wie die beliebten Shishas unterbinden“, erläutert Esser weiter.

Wesseling: Warten auf Infektionsschutzgesetz

„Dies haben wir festgelegt, weil die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die auch um eine Woche verlängert wurde, keine weiteren Vorgaben geschaffen hat, die unsere eigenen Maßnahmen abdecken würden“, sagt der Bürgermeister. Wie es danach weitergehe, berate man, wenn das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes komme. Der Krisenstab befürchte, dass alle Corona-Regeln des Landes und des Bundes auch weiterhin ausschließlich die Sieben-Tage-Inzidenzen in den kreisfreien Städten und Kreisen zum Maßstab nehmen würden. „Dann müssen wir uns als kreisnagehörige Stadt weiterhin um uns selbst kümmern, ohne dafür großen Handlungsspielraum zu haben“, so Esser weiter.

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Auch für Trauerfeiern gelten seit Mitte April neue Regeln. Maximal 35 Menschen dürfen an Bestattungen teilnehmen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Der Krisenstab habe die Aufgabe, die Interessen von Trauernden und den Schutz vor Infektionen in ein Gleichgewicht zu bringen, heißt es von der Stadtverwaltung. Die neue Allgemeinverfügung finden Wesselinger am Seiteneingang des Bürgeramtes, auf der städtischen Homepage und im kommenden Amtsblatt.

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